Was können Psychotherapeuten zur Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung beitragen?
25. Januar 2018 | Radikalisierung und Prävention

In der Radikalisierungsprävention stellt sich immer häufiger die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen von psychologischen und psychotherapeutischen Ansätzen. In ihrem Beitrag fasst Kerstin Sischka erste Erfahrungen aus der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit zusammen und formuliert Empfehlungen für eine stärkere Einbindung dieser Disziplinen in die Projekt- und Beratungsarbeit.

Historisch ist das Feld der Radikalisierungsprävention in einem hohen Maße von pädagogischen und sozialarbeiterischen Fachkräften geprägt worden. Seit dem Ende des CIVITAS-Programms der Bundesregierung im Jahr 2006 hat eine sukzessive Professionalisierung eingesetzt, so dass heutzutage kaum mehr denkbar ist, dass Fachkräfte ohne den Abschluss eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums in der Extremismusprävention tätig werden. Auch Sozial-, Politik- und Kultur- und Geisteswissenschaftler wirken seit vielen Jahren maßgeblich am Arbeitsfeld mit, speziell dort, wo es um Ansätze der Jugend- und Erwachsenenbildung geht. Mit der Etablierung einer spezifischen Islamismus- und Djihadismusprävention kommen zudem die Berufsgruppen der Islam- und Religionswissenschaftler bei vielen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Trägern hinzu. Sofern die Fachkräfte Beratungsleistungen in den Bereichen der Sekundär- und Tertiärprävention erbringen, wird derzeit eine Beratungsqualifikation (beispielsweise auf systemischer Grundlage) zum Standard.

Viele Fachkräften stoßen – besonders, wenn es um die Intervention bei Radikalisierungsgefährdungen sowie um Distanzierungs- und Ausstiegshilfen geht – auf Fragen, die das „Psychische“ betreffen: Wie ist das Zusammenspiel von psychischen Bedürfnissen und ideologischen Angeboten (z.B. Medienpropaganda) bei radikalisierungsgefährdeten jungen Menschen zu verstehen? Warum wenden sich manche jungen Menschen extremistisch-gewaltorientierten Gruppen zu? Und wie verbindet sich die Gewaltausübung mit persönlichen Faktoren? In welchem Verhältnis stehen psychische Entwicklung und Religiosität? Warum entwickelt sich bei manchen jungen Menschen ein extrem autoritäres und strafendes Gottesbild? Wie kommt es, dass manche junge Menschen dem Einfluss von radikalen Gruppen und Bewegungen so schlecht widerstehen und eine hinreichend stabile und gleichzeitig flexible individuelle Identität herausbilden können? Wie ist insgesamt die Interaktion von psychischer Entwicklung, sozialem Beziehungskontext und ideologischen Angeboten zu verstehen? All diese Fragen machen die Einbeziehung von psychologischen und psychotherapiewissenschaftlichen Erkenntnissen und entsprechenden praktischen Qualifikationen notwendig (vgl. Sischka 2016a).

Zum aktuellen Beitrag von Psychologen zum Arbeitsfeld

Psychologen werden seit einiger Zeit zunehmend in solche zivilgesellschaftlichen und staatlichen Projekte einbezogen, die sich der Intervention bei Radikalisierungsprozessen (Sekundärprävention), der Distanzierungs- und Deradikalisierungsarbeit bzw. Ausstiegshilfe (Tertiärprävention) widmen. Noch vor einigen Jahren beschränkte sich die Mitwirkung von Psychologen im Feld der Extremismusprävention weitgehend auf den Bereich der Opferhilfe bei Hasskriminalität. Dies hat sich gewandelt. So ist beispielsweise in der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg ein Psychologe in der Erstberatung, Krisenintervention und Vermittlung tätig. Träger – auch aus dem BAMF-Netzwerk Radikalisierungsprävention – suchen für die Beratungsarbeit (neben systemisch qualifizierten Sozialpädagogen und Islamwissenschaftlern) verstärkt nach Psychologen. Gleiches gilt für staatlich verankerte Deradikalisierungs- und Ausstiegsprogramme und die dafür zuständigen Kompetenzzentren. So wurden und werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder auch in den Landeskriminalämtern (z.B. in Bremen und Hamburg) Stellen für Psychologen mit klinisch-psychologischem und kriminalpsychologischem Schwerpunkt geschaffen. Auch universitäre und freie Institute sind mit einem kriminalpsychologischen Kompetenzaufbau beschäftigt, um Fort- und Weiterbildungen zu konzipieren, Instrumente zur Risikoeinschätzung zu entwickeln und entsprechende Beratungen anzubieten. So hat das Bundeskriminalamt in einer Kooperation mit forensischen Psychologen der Universität Konstanz das Risikoeinschätzungsinstrument RADAR-iTe entwickelt. Auch das freie Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt unterstützt pädagogische Einrichtungen (z.B. Schulen, Hochschulen) bei der Installierung von psychologisch fundierten Systemen des Bedrohungsmanagements.

Im zivilgesellschaftlichen Bereich ist das Modellprojekt „Diagnostisch-Therapeutisches Netzwerk Extremismus (DNE)“ seit 2015 eines der ersten, welches fachpsychologische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Fallmanagements in die Deradikalisierungspraxis erbringt.  Aufgrund seines besonderen Stellenwertes als Modellprojekt soll darauf genauer eingegangen werden.

Das fachpsychologische Modellprojekt „Diagnostisch-Therapeutisches Netzwerk Extremismus (DNE)“

Die Idee für das DNE ist im Zuge der Professionalisierung des Case Managements bei der Ausstiegshilfeorganisation EXIT-Deutschland und der Beratungsstelle für Deradikalisierung  HAYAT entstanden (vgl. Sischka 2015). Bernd Wagner, der Leiter von EXIT Deutschland, weist darauf hin, dass er den Bedarf nach einer verstärkten Kooperation mit Fachpsychologen und therapeutischen Hilfestrukturen im Bereich der Ausstiegsbegleitung schon seit langem als bedeutsam erachtet. Mit der Gründung der Beratungsstelle HAYAT durch Claudia Dantschke wurde dieser Bedarf auch im Bereich der Familien- und Angehörigenarbeit und Deradikalisierung im Feld des Islamismus und Jihadismus sichtbar. Das Konzept für das „Diagnostisch-Therapeutische Netzwerk Extremismus (DNE)“ wurde 2015 in einem interdisziplinären Arbeitszusammenhang, bestehend aus dem Leiter Dr. Bernd Wagner und einem Team von Psychologen und unterstützt von einer niedergelassenen Psychotherapeutin, ausgearbeitet. So wurde bereits 2015 ein fachpsychologisches Beratungs- und Unterstützungsangebot für HAYAT Deutschland und EXIT Deutschland geschaffen.

Vor diesem Hintergrund schreibt Wagner zur Notwendigkeit „psychologischer Intervention“: „In den letzten Jahren hat es sich erwiesen, dass die psychologische Komponente in Deradikalisierungsprozessen […] eine beachtliche Rolle spielt“ (Wagner 2016: 430). Zugleich werde deutlich, dass „zu wenige Kenntnisse und Erfahrungen“, beispielsweise in forensischer und psychologischer Hinsicht vorlägen, um diese für das Case Management fruchtbar zu machen (ebd.). Wagner spricht sich gegen einen reduktionistischen Zugang aus, bei dem entweder nur das Psychische oder nur das Soziale vereinseitigt im Case Management Berücksichtigung findet: „Es gibt kaum systemisch orientierte Erkenntnislagen zu Radikalität als primär ideologische-politische Erscheinung in ihrer prozesshaften Wechselwirkung mit anderen Momenten der ganzheitlichen und soziokulturell kontextualisierten Persönlichkeit als menschlich bio-kulturelle Einheit. Es gilt deshalb nicht nur radikale Täterindividuen in den Blick zu nehmen, sondern die Gesamtheit aller ihrer Interaktionen und Akteure. Zugleich darf die Persönlichkeit nicht nur auf Störungen und Gewaltdispositionen reduziert werden oder Sozialisationsdefekte vereinseitigt oder in Biografien hineingesucht werden.“ (Wagner 2016: 430)

Das Modellprojekt ist vor diesem Hintergrund als systemisch-psychologisches Coaching im Beziehungsnetzwerk gefährdeter und radikalisierter Personen angelegt. Unterstützt werden einerseits die Berater bei HAYAT und EXIT selbst, aber auch Bezugspersonen, die sich im direkten Kontakt mit radikalisierten oder gefährdeten Person bewegen und für diese sozial und emotional relevant sind. Psychologische Berater sollen die potentielle psychische und psychosoziale Problematik der Radikalisierten im Blick haben, aber zugleich auch immer das systemische Umfeld. Sie sollen mit diesem gemeinsam­­ Ansprache- und Interaktionsmöglichkeiten eruieren und den Bezugspersonen helfen, die radikalisierte oder gefährdete Person psychologisch sensibel zu Distanzierungsprozessen zu bewegen, also deradikalisierend tätig zu werden oder Ausstiegsperspektiven zu unterbreiten. Der psychologische Berater arbeitet also primär mit dem sozialen Beziehungsumfeld der radikalisierten oder gefährdeten Person, kann aber auch einbezogen werden, wenn sich Möglichkeiten zu direkten Gesprächen und Interventionen ergeben.

Neben der Beratungs- und Sozialpsychologie soll dabei auch auf fachliche Grundlagen aus der Kriminalpsychologie und forensischen Psychologie zurückgegriffen werden. Die klinische Psychologie spielt insofern eine Rolle, als dass es zum Profil des psychologisch-systemischen Beraters gehört – wenn sich bei der fallbezogenen Arbeit ein Verdacht entwickelt, dass eine radikalisierte oder gefährdete Person psychische Probleme hat –, Krisen zu entschärften, eine klinische Prädiagnostik vorzunehmen und ggf. externe Hilfestrukturen zu mobilisieren, um die entsprechende Person in psychiatrische, suchttherapeutische oder psychotherapeutische Behandlung zu vermitteln. Kooperationsbezüge im DNE sind insofern immer fallbezogen angelegt.

Auf dem Weg zu einem „Fachpsychologen für Extremismusprävention“?

Die genannten Beispiele zeigen, dass die Beteiligung von Psychologen als Berufsgruppe an der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung ausgesprochen sinnvoll sein kann. Sie nimmt derzeit an Fahrt auf, so dass es wünschenswert wäre, dass auch innerhalb der bundesweiten Vernetzungsstrukturen (wie z.B. der Bundesarbeitsgemeinschaft Religiös begründeter Extremismus) Austauschmöglichkeiten geschaffen würden. In der Extremismusprävention tätige Psychologen greifen auf Grundlagen, Erkenntnisse und Kompetenzen zurück, die zum Kernbereich der akademischen Psychologie gehören: Sozial- und Persönlichkeitspsychologie, pädagogische Psychologie, klinische Psychologie, einschließlich der Diagnostik. Interventionskompetenzen in der Krisenbewältigung, Mediation, systemischen Beratung und Gesprächsführung sind unerlässlich. Es zeigt sich aber auch, dass im psychologischen Arbeitsprofil Spezialkompetenz angefordert ist, welches im Studium und in Fort- und Weiterbildungen bisher nur unzureichend vermittelt wird. Dies betrifft insbesondere die Kriminalpsychologie, deren Aufgabe es wäre, Wissensressourcen aus der Radikalisierungs-, Extremismus-, und Delinquenzforschung psychologisch aufzubereiten und Fähigkeiten zur kriminologischen und kriminalpsychologischen Intervention zu vermitteln.

Insofern wäre es an der Zeit, ein strukturiertes Fort- und Weiterbildungsangebot zu einem „Fachpsychologen für Extremismusprävention“ zu entwickeln, um notwendige Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, die Psychologen momentan an keiner Universität erwerben können (vgl. Sischka 2016b). Arbeitsstrukturen, wie die BAG RelEx oder die Beratungsstelle des BAMF könnten sich hier angesprochen fühlen, wobei wichtig wäre, dass Psychologen, die im staatlichen wie im nichtstaatlichen „Dienst“ stehen, daran partizipieren könnten.

Was tun bei psychischen oder psychiatrischen Auffälligkeiten?

Was jedoch tun, wenn Familienangehörige oder andere soziale Bezugspersonen von gefährdeten oder radikalisierten jungen Menschen sich in so gravierenden psychischen Krisen befinden, dass sie als Kooperationspartner in der Prävention und Intervention ausfallen, selbst krank werden oder – dadurch mitbedingt – wenig hilfreiche oder gar kontraproduktive Einflüsse auf den Radikalisierungsprozess ihrer Söhne oder Töchter haben und die Bemühungen von Fachkräften „zur Verzweiflung treiben“? Und was sollte getan werden, wenn die gefährdete oder radikalisierte Person selbst deutliche psychische Probleme zeigt, die nach professioneller Diagnostik als krankheitswertige Störungen gelten würden – wenn sich also (noch ganz unabhängig von der Motivation Hilfe in Anspruch zu nehmen) ein psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlungsbedarf abzeichnet? Auf diese Problematik wird auch in praxisbasierten Forschungsberichten verwiesen. So schreiben Lützinger et al, dass das „Vorkommen psychischer oder psychiatrischer Auffälligkeiten [bei Gefährdeten oder radikalisierten Personen] von allen Experten [in der Studie] thematisiert“ worden sei. Diese Auffälligkeiten würden im Kontext von Radikalisierung und Deradikalisierung neben anderen Aspekten eine „entscheidende Rolle“ spielen (Lützinger et al 2017:12).

Ganz unabhängig davon, ob es sich bei den Betroffenen um psychische Störungen eines leichteren Schweregrades (z.B. leichte depressive Episoden) oder um schwere psychische Störungen oder Erkrankungen (Persönlichkeitsstörungen, Psychosen) handelt, ist die Behandlung immer ein heilkundliches Anliegen und bedarf einer fachkundigen psychotherapeutischen Aus- oder Weiterbildung. Psychologen, die in Projekten der Radikalisierungs- oder Extremismusprävention tätig sind, können zwar – basierend auf ihrer Kenntnis diagnostischer System, wie dem ICD-10 – eine Ersteinschätzung vornehmen, ggf. Kriseninterventionen durchführen und Weitervermittlungen in psychiatrische oder psychotherapeutische Hilfestrukturen empfehlen. Dies ist im Vergleich zur Vergangenheit ein wichtiger Fortschritt und spricht für die Professionalisierung des Arbeitsfeldes. Eine psychotherapeutische Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung können sie jedoch nicht durchführen.

Psychotherapie als eigenständige Humanwissenschaft

Eine Unterscheidung zwischen akademischen Psychologen und der Berufsgruppe der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten ist berufsethisch geboten, bedarf aber für fachfremde Leser einer Erläuterung. Denn „Psychotherapie“ ist nicht einfach „angewandte Psychologie“, sondern eine eigenständige Humanwissenschaft (vgl. Körner 2015). Sie basiert als Wissenschaft der menschlichen Psyche auf psychologischen, medizinischen und kulturwissenschaftlichen Grundlagen. Insofern lernen beispielsweise die psychologischen Psychotherapeuten in ihrer Ausbildung nicht nur das „Kernfach klinische Psychologie und Psychotherapie“ mit einem systematisierten Wissensbestand von der Entwicklungspsycho(patho)logie, der Störungslehre über die Diagnostik, Indikation bis zu den einzelnen Verfahren und ihren Methoden. Zu einem grundständigen Wissenskanon in der Ausbildung gehören optimalerweise auch Beiträge aus den Nachbarwissenschaften im Sinne eines Kontextstudiums (Sozialwissenschaften, Philosophie, Erziehungswissenschaft). Vor allem jedoch besteht die Besonderheit der Psychotherapie als Humanwissenschaft in ihrem expliziten Fokus auf die verfahrensspezifische „Praxeologie“, also die Methoden der Psychotherapie in ihrer Anwendung. So basiert die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung von Psychologen und Ärzten in einer mehrjährigen – unter engmaschiger Supervision durchgeführten – Praxistätigkeit im stationären und ambulanten Bereich, während derer Erfahrungen mit einer Vielzahl von Patienten in Diagnostik, Beratung und psychotherapeutischer Versorgung gesammelt werden. In ihrer praktischen Ausbildung lernen Psychotherapeuten unterschiedlichste Menschen in Krisensituationen kennen, treten mit Menschen aus verschiedensten Lebenswelten in Beziehung und müssen sich immer wieder in „Fremdes“ hineinfinden und dabei die eigene Subjektivität reflektiert nutzen lernen.

In der psychotherapeutischen Praxeologie geht es beispielsweise um qualitative Methoden der Analyse von Beziehungssituationen, die Rekonstruktion von Entwicklungsgeschichte und die Hypothesenbildung, auch hinsichtlich dessen, was die zugrundeliegende Konfliktdynamik psychischer Symptome sein könnte und was einem konkreten Menschen jeweils am besten helfen würde. In der Akutpsychiatrie oder in der stationären Psychosomatik sind Psychotherapeuten an der Mit-Behandlung mit komplexen Erkrankungsverläufen beteiligt und kommen nicht selten auch mit Familienangehörigen von Patienten in Kontakt. Die soziale und kulturelle Vielfalt der Gesellschaft bildet sich hier unmittelbar ab – zunehmend auch im Zusammenhang mit Flucht und Migration.

Die jeweiligen Erfahrungen werden in der Intervision oder Supervision reflektiert, wobei gerade auch in der ambulanten Ausbildung Fallseminare bzw. behandlungstechnische Seminare oft über mehrere Jahre die Ausbildung begleiten. Fallberichte zu schreiben ist ein genuiner Teil der Ausbildung ebenso wie die verfahrensspezifische Selbsterfahrung. Insofern geht der Erwerb der Fachkunde weit über das Studium der Psychologie hinaus. Diese Tatsache ist auch deshalb wichtig, weil in Veröffentlichungen zur Extremismusprävention häufig „Psychologen“ mit „Psychotherapeuten“ gleichgesetzt werden, ohne zu reflektieren, dass letztere in einem wissenschaftlichen Heilberuf ausgebildet sind und eine wesentlich umfangreichere Ausbildung durchlaufen haben.

Psychotherapeutische Beiträge zur Radikalisierungsprävention ergeben sich aus einem breiter werdenden Berufsbild

Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten als Heilberufler sind also zunächst einmal Experten für die „psychische Innenwelt“ ihrer Patienten. Sie können vielfältige Beiträge zum Umgang mit der Frage leisten: Inwiefern und auf welche Weise trägt die psychische und psychosoziale Situation eines jungen Menschen zur Radikalisierungsgefährdung bei, wie könnte der junge Mensch erreicht werden oder wie können Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Herauslösung oder dem Ausstieg, die psychisch mitbedingt sind, besser verstanden und behandelt werden. Dabei ist prinzipiell immer von einem Kontinuum zwischen einer ‚normalpsychischen‘ Entwicklung und psychischen Störungen oder Erkrankungen auszugehen. Die Frage, ob psychische Störungen oder Erkrankungen im engeren Sinne ‚kausal‘ mit der Radikalisierung eines Menschen zusammenhängen, ist hierbei nicht nur zu verneinen, sondern erscheint auch verhältnismäßig unproduktiv.

Das psychotherapeutische Berufsbild hat sich in den zurückliegenden Jahren sukzessive verbreitert. Psychotherapeuten sind daher nicht notwendigerweise immer direkt in der Patientenbehandlung tätig, sondern können auch  in anderen Rollen tätig werden. Im Konzept der Bundespsychotherapeutenkammer zum Berufsprofil heißt es entsprechend: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind als „Angehörige eines freien akademischen Heilberufes“, der „Förderung der Gesundheit, der Prävention, der Behandlung von Krankheit und der Linderung von Leiden verpflichtet [sind], unabhängig von Alter, sozialem Status, Geschlecht und Herkunft. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die besondere Vertrauensbeziehung zu Patientinnen und Patienten. Die Berücksichtigung und Beeinflussung relevanter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, krankheitsbestimmender Faktoren und die Förderung der Belange erkrankter und von Erkrankungen bedrohter Menschen sind ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit. Sie betrachten es als ihre Aufgabe, das Gesundheits- und Sozialwesen mit zu gestalten und zu verbessern und dem Gemeinwohl zu dienen“ (BPTK 2014).

Als Angehörige eines akademischen Heilberufs sind Psychotherapeuten gemäß diesem Berufsprofil sowohl praktisch Heilkundige wie auch „ExpertInnen für psychische Gesundheit“ und können darüber hinaus als Berater, Sachverständige, Lehrende und Supervisoren oder auch als Verantwortungsträger und Entscheider oder Koordinatoren tätig werden. Zu guter Letzt sind Psychotherapeuten auch ihr Leben lang selbst „Lernende“, also dazu verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand der Fachwissenschaft zu halten, und sie sind ggf. „Forschende“ (ebd.). Es wäre lohnenswert, diese Rollen und Möglichkeiten noch stärker zu entfalten, damit Psychotherapeuten auch in der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung einen konstruktiven Beitrag leisten können.

Schwierigkeiten der Kooperation mit psychotherapeutischen Heilberufen

Zunächst einmal sind aber nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten in der Kooperation zu konstatieren. Dieses Problem wurde auch von Lützinger et al. in ihrer Weg weisenden Studie thematisiert: Die Zusammenarbeit mit psychotherapeutischen Stellen in der Radikalisierungs- und Extremismusprävention sei häufig eine Herausforderung. So gebe es eine große Zurückhaltung von Psychiatern und psychologischen Psychotherapeuten, sich „auf dieses Arbeitsfeld einzulassen“, auch aus einem „Mangel an praktischen Erfahrungen“ mit besonderen Zielgruppen, z.B. Rückkehrern. (Lützinger et al. 2017:23). Dies sei aber „hinderlich“ und würde dazu führen, dass „mangels entsprechender Fachexpertise“ derzeit viele Aufgaben, die eigentlich psychotherapeutische Fachkompetenz erfordern würden, „von Präventionsmaßnahmen kompensiert bzw. mit übernommen werden müssen“. Die Autoren plädieren „mit Blick auf die psychologische bzw. psychiatrische Betreuung […] dringend für den Einbezug entsprechender Fachexpertise“ (Lützinger et al. 2017:23).

Es ist aber nicht allein ein Mangel an praktischer Erfahrung, der zur Zurückhaltung der psychotherapeutisch-psychiatrischen Berufsgruppen führt, es gibt noch weitere Gründe: neben Sicherheitsbedürfnissen (ist der Klient vielleicht „gefährlich“ für sich selbst oder „gefährdet“ er andere, die in die Ambulanz oder Praxis kommen?) gehören dazu auch mangelnde Angebote der Fortbildung und der Intervision und vor allem eine völlig unzureichende Bedarfsplanung, die mit einer eklatanten Unterversorgung psychotherapeutischer Beratungs- und Behandlungsangebote bundesweit einhergeht. Viele Praxen sind schlichtweg so stark ausgelastet, dass sie sich Klienten, die ‚unvorhersehbare‘ Herausforderungen oder Schwierigkeiten mit sich bringen könnten, nur zögerlich öffnen. Insofern ist es begrüßenswert, dass Fachgesellschaften, aber auch manche Psychotherapeutenkammern beginnen, Fortbildungs- und Intervisionsangebote mit einer Schnittmenge zum Themenfeld der Radikalisierungsprävention anzubieten. In Berlin konnte beispielsweise erreicht werden, dass das „Diagnostisch-Therapeutische Netzwerk Extremismus“ durch die Kooperation mit einer niedergelassenen Psychoanalytikerin einen Wochenendworkshop für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zertifiziert von der Psychotherapeutenkammer, anbieten konnte.

Wie werden diese Schwierigkeiten der Kooperation im Diagnostisch-Therapeutischen Netzwerk Extremismus gemeistert?

Es lohnt daher einen Blick darauf zu werfen, wie die Zusammenarbeit mit den psychtherapeutischen Berufsgruppen im Rahmen des Modellprojektes DNE gelungen ist.

Der allerwichtigste Gelingensfaktor war aus meiner Sicht dabei eine engmaschige Zusammenarbeit mit einer approbierten psychologisch-psychotherapeutischen Kollegin, die als Psychoanalytikerin in eigener Praxis niedergelassen ist und dort tiefenpsychologisch und psychoanalytisch arbeitet sowie darüber hinaus – neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation – eine langjährige Erfahrung als forensische Gutachterin (Kriminalprognosen) und forensische Psychotherapeutin (Strafvollzug) einbrachte. Für das psychologische Team des DNE bot sich damit die Möglichkeit einer kollegialen Beratung und Intervision sowie eine Zusammenarbeit mit externen psychotherapeutischen Kollegen.

Als günstiger Faktor kam des Weiteren hinzu, dass sich durch eine Mitgliedschaft der im DNE tätigen Psychologen in einer psychotherapeutischen Fachgesellschaft (DGPT) weitere Vernetzungsmöglichkeiten durch Vorträge auf Tagungen, an Instituten und Publikationsmöglichkeiten ergaben. So konnte das junge psychologische Team verhältnismäßig leicht bei Fallanfragen mit psychotherapeutischen Ambulanzen von Instituten der Fachgesellschaft in verschiedenen Städten zusammenarbeiten (vgl. Berczyk und Sischka 2017).

Ideen für ein nachhaltiges regionales Kooperationsmodell – Psychotherapeuten als konsiliarische Sachverständige

Als Türöffner für die Kooperation mit den approbierten psychologisch- und ärztlich-psychotherapeutischen Berufsgruppen (also auch mit den psychiatrischen und psychosomatischen Fachärzten) empfiehlt sich dort, wo psychische und psychiatrisch relevante Probleme im Kontext von Radikalisierung und Deradikalisierung eine Rolle spielen, die Zusammenarbeit mit bereits approbierten psychotherapeutischen Sachverständigen-(teams). In allen größeren Städten gibt es Psychotherapeuten, die in eigener Praxis tätig sind oder an Ambulanzen arbeiten und dabei über ihre unmittelbare Behandlungstätigkeit ihrer Patienten hinaus beratend, supervisorisch und teilweise auch gutachterlich tätig sind. Überall in der Bundesrepublik gibt es solche Approbierten, oft auch in kollegialen Zusammenhängen, die ein fachliches Interesse und viel Erfahrungen in diesen Bereichen haben. Oft gibt es dabei Schnittmengen zur forensischen Psychotherapie oder Sozialtherapie, zur Sozialpsychiatrie und Suchthilfe oder zur Jugendhilfe. Wenn sich diese Sachverständigen von den regional tätigen zivilgesellschaftlichen Trägern ausfindig machen und für eine Zusammenarbeit interessieren ließen, dürfte dies für beide Seiten fruchtbar sein.

Das Kooperationsmodell, welches sich hierbei anböte, ist im Kern ein psychotherapeutisches Konsiliarmodell. So können Psychotherapeuten als Sachverständige in der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung auf folgende Weise hilfreich tätig werden:

  • Indem sie Sozialpädagogen, Islamwissenschaftlern oder Sozial-/ Kriminalpsychologen, die als Fallmanager in den Projekten angestellt sind, im Umgang mit Klienten mit psychischen Störungen/Erkrankungen und komplexen psychosozialem Bedarfslagen beraten. Dies kann beispielsweise in Form einer Fallsupervision geschehen. Es ist aber auch durch die Fortbildung von Teams, Gruppensupervisionen und Organisationsberatung möglich, die Resilienz der Mitarbeiter und die Qualitätssicherung der Projekte zu unterstützen.
  • Indem sie Klienten unter Wahrung der Patientenrechte im Rahmen von Sprechstunden und Probatorik empfangen, was auch zur Motivationsklärung dienen kann und eine diagnostische Einschätzung sowie Empfehlung (Indikation) zur Weiterbehandlung und Weitervermittlung ermöglicht. Wichtig dafür ist ein guter Überblick über die psychosoziale Versorgung, einschließlich Sozialpsychiatrie, Suchtrehabilitation, Selbsthilfestrukturen.
  • Indem sie schließlich akuttherapeutische oder kurzzeitpsychotherapeutische Hilfen anbieten oder bei gegebener Indikation Klienten als Patienten in die Langzeitpsychotherapie übernehmen.

Im Zentrum steht bei alldem immer die Beschäftigung mit der Frage, ob es einen Behandlungsbedarf gibt und ob bzw. inwiefern und auf welche Weise diese mit der Gefährdung oder Radikalität des Klienten oder mit dessen Familiensituation interagiert.

Wirkungsweisen psychologischer Psychotherapie

In Anlehnung an die in der Psychiatrie und Psychosomatik geläufigen Definitionen psychotherapeutischer Konsiliardienste kann jedenfalls auch für den Bereich der Radikalisierungsprävention festgehalten werden, dass es hier um die Diagnostik, Therapie und Prävention von psychischen Störungen bei radikalisierungsgefährdeten oder radikalisierten Personen oder ihren Familienangehörigen/sozialen Bezugspersonen geht, um die den Symptombildungen (hier: der Radikalisierung) zugrundeliegenden psychischen Konflikte, strukturellen Defizite oder Krisendynamiken zu behandeln.

Eine psychotherapeutische Behandlung von Familienangehörigen würde dazu beitragen, dass diese die familiäre Krisendynamik, die zur Radikalisierung des Angehörigen beiträgt, innerpsychisch besser verstehen, dem eine andere Wendung geben können und in der Interaktion emotional kompetenter mit der gefährdeten Person umgehen können. Bei radikalisierten oder gefährdeten Personen ginge es eher darum, die psychische Dynamik, die Gefährdungen hervorbringt bzw. begünstigt oder Radikalisierungen induziert, beschleunigt und verstärkt, zu behandeln, um auf diesem Wege Stabilisierungs-, Distanzierungs- und Deradikalisierungsprozesse zu unterstützen. Psychotherapeutische Behandlungen könnten auch Ausstiegswillige in psychischen Krisen helfen, die bei der Neuorientierung und dem Versuch, sich ein neues Leben aufzubauen, psychische Krisen erleben. Ziel der psychotherapeutischen Interventionen wäre es, bei der Stabilisierung neuer Lebenssituationen behilflich zu sein.

Zu den Gelingensbedingungen der Zusammenarbeit im Arbeitsfeld der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung

Ein Konsiliarmodell wurde in diesem Artikel auch deshalb vorgeschlagen, weil es auch zukünftig eher selten der Fall sein wird, dass fachkundige approbierte Psychotherapeuten ein Angestelltenverhältnis bei nichtstaatlichen oder staatlichen Trägern suchen werden. Die in diesem Text formulierten Überlegungen sind als Thesen zu verstehen und sollen zu einem Fachdiskurs anregen. Eine Zusammenarbeit kann dann gelingen, wenn die Eigenständigkeit des psychotherapeutischen Berufsstandes wahrgenommen und respektiert wird. Es geht um die Entwicklung einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe, unter Anerkennung und Respektierung der fachlichen Möglichkeiten (und Grenzen) der jeweiligen Berufsgruppen.

Literatur

Berczyk, Julia; Sischka, Kerstin (2017): HAYAT Deutschland – der familienorientierte Interventionsansatz bei islamistischer Radikalisierung in seinem psychosozialen Kooperationsnetzwerk, in: Böckler, Nils / Hoffmann, Jens (2017): Radikalisierung und extremistische Gewalt: Perspektiven aus dem Fall- und Bedrohungsmanagement. Verlag für Polizei und Wissenschaft. S. 341-367

Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) (2014): Überarbeiteter Entwurf eines Berufsbildes des BPtK-Vorstands und der AG des Länderrates zur Reform der Aus- und Weiterbildung , unter: http://www.bptk.de/uploads/media/20141118_berufsbild_ag_lr_stand_06052014.pdf

Körner, Jürgen (2015) Psychotherapeutische Kompetenzen. Ein Praxismodell zu Kompetenzprofilen in der Aus- und Weiterbildung. Wiesbaden, Springer Fachmedien Wiesbaden

Lützinger, Saskia; Gruber, Florian, Kemmesies, Uwe (2017): Extremismusprävention in Deutschland –. Herausforderungen und Optimierungspotential. Modulabschlussbericht der Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/Extremismus (FTE), unter: www.bka.de

Sischka, Kerstin (2015): Auf dem Weg zu einem diagnostisch-therapeutischen Netzwerk Extremismus- Grundlagen für und Einblicke in ein Modellprojekt des Zentrum Demokratische Kultur, in JEX – Journal EXIT Deutschland – Zeitschrift für Deradikalisierung und demokratische Kultur, 1/2015, http://journals.sfu.ca/jed/index.php/jex/article/view/112

Sischka, Kerstin (2016a): Salafistische Radikalisierung in der Adoleszenz. Identitätstheoretische und psychodynamische Grundlagen der Prävention. In: unsere jugend 11+12/2016 (Radikalisierung bei Jugendlichen), S. 471-476 (online: http://www.reinhardt-journals.de/index.php/uj/article/view/2792

Sischka, Kerstin (2016b): Kriminalpsychologische und psychotherapeutische Aspekte der Prävention von Hasskriminalität. In: Bozay, Kemal, Borstel, Dierk: Ungleichwertigkeitsideologien in der Einwanderungsgesellschaft. Ursachen, Hintergründe und Ideen für die pädagogische und politische Praxis. Wiesbaden: Springer VS Verlag, 2016, S. 289-307

Wagner, Bernd (2016): EXIT – Deutschland. Historie, Ansätze und Praxis. In: Bozay, Kemal, Borstel, Dierk: Ungleichwertigkeitsideologien in der Einwanderungsgesellschaft. Ursachen, Hintergründe und Ideen für die pädagogische und politische Praxis. Wiesbaden: Springer VS Verlag, 2016, S. 411-43

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