Symbolbild; Bild: Oleg Laptev/ Unsplash

Meinungsfreiheit gilt als Eckpfeiler demokratischer Gesellschaften und erstreckt sich von öffentlichen Orten und sozialen Medien bis hin zum Arbeitsplatz. Dennoch sind viele Menschen der Ansicht, ihre Meinung nicht frei äußern zu können[1]. Aber wo genau liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Und wie sieht es mit der Meinungsfreiheit im Beruf aus?

 „ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“ (Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz).

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Deutschland in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und gehört zu den wichtigsten Grundrechten unserer Verfassung. Allerdings kann dieses Recht durch andere Grundrechte und Gesetze eingeschränkt werden: So ist beispielsweise die Menschenwürde als unantastbares und ewiges Gut im ersten Absatz des ersten Kapitels des Grundgesetz verankert – die Meinungsfreiheit hört also unter anderem dort auf, wo die Würde eines Menschen verletzt wird oder Gefahr läuft, verletzt zu werden. Zusätzlich besagt Artikel 5 Absatz 2 GG, dass die Meinungsfreiheit „[…] ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ findet. Zu den allgemeinen Gesetzen zählen unter anderem das Strafrecht, das Bürgerrecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind also zunächst rechtlich geregelt. Dazu gibt es vieles, was (noch) nicht rechtlich geregelt ist und daher gesellschaftlich ausgehandelt wird. Eine Meinung kann jederzeit abgelehnt und eine Gegenmeinung formuliert werden. Das heißt: Ich darf meine Meinung äußern, aber ich kann nicht erwarten, dass ihr nicht widersprochen wird.

Auch im betrieblichen Kontext besteht das Recht auf Meinungsfreiheit[2], solange dabei keine geltenden Gesetze, Verträge oder ethische Regeln verletzt werden. Mitarbeitende haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern, beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Entlohnung oder Arbeitsverteilung. Auch politische Debatten sind am Arbeitsplatz erlaubt, sofern sie den Betriebsfrieden nicht stören. Arbeitgeber*innen haben die Verantwortung, klare Richtlinien und Verhaltenskodizes zu entwickeln, die die Grenzen der Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz definieren. Diese Richtlinien sollten den Raum für konstruktive Diskussionen fördern, während sie gleichzeitig sicherstellen, dass keine schädlichen oder beleidigenden Ansichten verbreitet werden. Solche schädlichen und beleidigende Ansichten sind zum Beispiel sexistische, rassistische oder andere diskriminierende Aussagen und Handlungen.

In unseren Weiterbildungsangeboten möchten wir über dieses demokratische Grundrecht ins Gespräch kommen. Wir möchten das Bewusstsein für die Bedeutung und die Grundprinzipien der Meinungsfreiheit schärfen und dazu beitragen, Missverständnisse und Fehlinformationen über dieses wichtige Konzept auszuräumen. Zudem möchten wir den Teilnehmenden Raum für offene Reflexion und Diskussion bieten, in dem sie ihre Gedanken, Bedenken und Ansichten zum Thema Meinungsfreiheit teilen können. Nicht zuletzt wollen wir damit dazu beitragen, eine inklusive und respektvolle Unternehmenskultur zu fördern, in der unterschiedliche Meinungen geschätzt werden.

 

[1] https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/kurzberichte_dokumentationen/FAZ_Juni2021_Meinungsfreiheit.pdf

[2] https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-004467/p_arbp_179.pdf

Ansprechpartner*innen
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Christian Kautz christian.kautz@ufuq.de
Tanja Günthert tanja.guenthert@ufuq.de
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