
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Einstellung von Lehrerinnen mit Kopftuch ist weiterhin Gegenstand öffentlicher Debatten. Einige Bundesländer haben sich mittlerweile entschieden, Lehrerinnen mit Kopftuch in den Schuldienst aufzunehmen. Dagegen entschied der Berliner Senat, das Neutralitätsgesetz beizubehalten, mit dem das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen untersagt ist. Dr. Yasemin Shooman plädiert in ihrem Kommentar für die Öffnung der Schulen für kopftuchtragende Lehrerinnen und begründet dies unter anderem mit der stigmatisierenden Wirkung eines Kopftuchverbotes im öffentlichen Dienst.