Religiosität gegen Radikalisierung – Zum Umgang mit Religion im Schulalltag
16. September 2026 | Demokratie und Partizipation, Diversität und Diskriminierung, Religion und Religiosität

Illustration eines Schulflurs mit Schüler*innen; KI-generiertes Bild

Um Religiosität in der Schule wird oft und kontrovers gestritten. Meist geht es dabei um den Islam und muslimische Schüler*innen. Während die einen vor allem auf traditionalistische und als „islamistisch“ ausgemachte Strukturen und Denkmuster zielen und diese unterbinden möchten, verweisen andere auf die Religionsfreiheit und darauf, dass Signale der Zugehörigkeit in der Regel mehr zum Schulklima beitragen als Repression. Letzteres beschreibt unser Autor vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen in einem langjährigen Modellprojekt.

Das Tragen religiöser Kleidung in der Schule, der Wunsch nach Gebetsmöglichkeiten in der Pause, das Ablehnen des Händeschüttelns zwischen verschiedenen Geschlechtern: Ob christlich, muslimisch, jüdisch oder durch eine andere Religion begründet – im schulischen Alltag begegnen Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen vielfältigen religiösen Ausdrucksformen aus ganz unterschiedlichen Glaubenstraditionen. Darunter fallen religiös gerahmte Positionen, Praktiken, Bedürfnisse, Erfahrungen, Gefühle und Symbole. Im schulischen Alltag stellt sich immer wieder die Frage, welche religiösen Ausdrucksformen legitim sind und welche eine Grenze überschreiten und somit einer pädagogischen Intervention bedürfen. Der folgende Beitrag versteht sich nicht als Gegenüberstellung verschiedener juristischer Positionen, sondern als pädagogisch-pragmatisches Plädoyer für mehr Religionssensibilität und einen weniger problem- und defizitorientierten Blick auf religiöse Ausdrucksformen im schulischen Raum.

Dazu verfolgt das von der Bundeszentrale für politische Bildung geförderte Projekt Clear Vision das Ziel, eine demokratische Schulkultur an teilnehmenden Schulen zu stärken und in diesem Zuge auch Radikalisierungsprävention strukturell zu verankern. Dazu gehören die Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten für Schüler*innen, der Aufbau tragfähiger Beziehungen zwischen schulischem Personal und Schüler*innen, die Entwicklung pädagogischer Austauschformate zu jugendrelevanten Themen sowie ein systematischer, sensibler Umgang mit Hinweisen auf Radikalisierung.

In der Projektpraxis der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass Teile des pädagogischen Personals grundsätzlich skeptisch gegenüber religiösen Ausdrucksformen von Seiten der Schüler*innen sind. Diese Skepsis entspringt nicht immer religionsfeindlichen Überzeugungen, sondern wird auch von vielen reflektierten Fachkräften geteilt, die sich teils als linksliberal verstehen. Während viele konservative Argumentationen gegen eine Sichtbarkeit religiöser Ausdrucksformen in der Schule ihre Kritik tendenziell auf Muslim*innen beschränken, richtet sich die Skepsis von links meist gegen Religion als solche, zielt in der Praxis aber ebenfalls häufig auf Islam und Muslim*innen.

(Muslimische) Religiosität aus dem schulischen Raum fernzuhalten, wird „von rechts“ meist mit der Bedrohung nationaler Identität begründet. Von „links“, aber auch von konservativen Stimmen, werden religionsskeptische Haltungen hingegen mit einer Sorge vor patriarchalen Geschlechterrollen, mit dem Schutz individueller Freiheit vor religiösen Normen und mit der Gefahr, die von Religion als Instrument sozialer Kontrolle ausgehe, in Verbindung gebracht.

Viele dieser Argumentationsmuster verschwimmen und schaffen mitunter Einigkeit zwischen schulischem Personal ganz unterschiedlicher politischer Verortung. Dahinter steht oft ein irreführendes Verständnis schulischer Neutralität, wenn darunter nämlich die Trennung von Religion und Schule als öffentlicher Institution verstanden wird.

Aber sollte schulische Neutralität in der pädagogischen Praxis nicht weniger die Abwesenheit von Religion als vielmehr die gleichberechtigte Behandlung unterschiedlicher religiöser und nichtreligiöser Überzeugungen anstreben? Und wird die Trennung von Staat und Religion in Deutschland nicht traditionell säkular, also eben nicht laizistisch, verstanden? Säkularität bedeutet gerade nicht, Religion aus öffentlichen Institutionen auszuschließen, sondern dass der Staat keine einzelne Religion bevorzugt oder sich mit ihr identifiziert. So gesehen verstieße die Forderung nach Ausschluss religiöser Praxis und religiöser Perspektiven aus dem schulischen Raum gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Vor diesem Hintergrund ist ein Bezug auf die Prävention von Radikalisierung eigentlich gar nicht notwendig, um für eine größere Berücksichtigung religiöser Ausdrucksformen im schulischen Raum einzutreten. Allerdings hat sich in der Praxis der schulischen Demokratiebildung in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass politischer und administrativer Handlungsdruck vor allem dann entsteht, wenn Eskalation, Gewalt, Straftaten oder Sicherheitsrisiken drohen, denen es präventiv zu begegnen gilt. Vor diesem Hintergrund knüpfen die folgenden Argumente für eine Stärkung der Sichtbarkeit religiöser Ausdrucksformen an Schulen in Teilen auch an Präventionslogiken an, obwohl Prävention nicht das primäre Ziel der hier vorgeschlagenen Positionen, Angebote und Haltungen darstellt, sondern vielmehr einen Nebeneffekt ihrer Umsetzung:

1. Religion als Ressource und Teil jugendlicher Lebenswelt

Religionen sind ein bedeutsamer Bestandteil der Identität vieler Jugendlicher, besonders muslimischer Jugendlicher, die in der Radikalisierungsprävention in besonderem Maße adressiert werden. Ein ressourcenorientierter Blick auf Funktionen der Hinwendung zu Religionen kann sich besonders für Schulen lohnen. Religionen können für Jugendliche Trost im Fall von Schicksalsschlägen bieten, sie können Struktur und Sinn im Alltag vermitteln und eine Quelle moralischer Orientierung darstellen. Dieser gerade in der Präventionspraxis etwas unterrepräsentierte Blick auf Religiosität trägt das Potenzial, religiöse Ausdrucksformen zu entstigmatisieren, indem sie nicht vorschnell – oder zumindest nicht ausschließlich – als Risikofaktor betrachtet, sondern auch als stabilisierende und sinnstiftende Potenziale erkannt werden.

2. Die Verdrängung religiöser Ausdrucksformen schafft Raum für problematische Akteur*innen

Werden religiöse Ausdrucksformen aus dem schulischen Raum verdrängt oder entsteht bei Jugendlichen der Eindruck, sie würden grundsätzlich problematisiert, so können Leerstellen entstehen, die gerade bei sinn- und identitätssuchenden Jugendlichen von anderen – potenziell ideologisch aufgeladenen – Akteur*innen gefüllt werden können. Radikale Stimmen aus den sozialen Medien greifen tatsächliche Diskriminierungserfahrungen gezielt auf und laden sie ideologisch auf. Schule kann Jugendliche durch ein offenes, kritisches und wertschätzendes Gesprächsangebot über religiöse Fragen – und Raum für religiöse Praxis – stärken und in diesem Zuge auch präventiv wirken.

3. Wohlwollende Offenheit gegenüber Religion schafft Legitimität in der Auseinandersetzung mit radikalen Positionen

Eine Schule, die religiöse Ausdrucksformen grundsätzlich sichtbar macht, respektiert und das auch offen kommuniziert, steigert ihre eigene Glaubwürdigkeit in der kritischen Auseinandersetzung mit tatsächlich problematischen, autoritären, menschenabwertenden, pluralitätsfeindlichen oder gewaltbefürwortenden religiösen Auslegungen. Eine Schule, die religiöse Ausdrucksformen nicht grundsätzlich delegitimiert, kann Grenzen da, wo sie tatsächlich nötig sind, viel glaubhafter setzen als eine, die ihnen ohnehin keinen Platz in der eigenen Schulkultur zugestehen möchte.

4. Wahrgenommene Wertschätzung stärkt Zugehörigkeit und beugt Radikalisierung vor

Wenn junge Menschen, denen Religion wichtig ist, erleben, dass ihr Wunsch nach religiösem Ausdruck nicht ignoriert oder zurückgewiesen, sondern ernst genommen wird, kann das ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Schule wie auch zur Gesellschaft fördern. Nicht zuletzt sind es Ausgrenzungserfahrungen, die einen Nährboden für Radikalisierung darstellen. Die Wahrnehmung, dass die eigene Religion einen legitimen Platz im schulischen Leben hat, kann dagegen Zugehörigkeit stärken und auf diese Weise Radikalisierungsprozessen entgegenwirken.

5. Schule als Ort gelebten Pluralismus

Schule hat per Gesetz den Auftrag, Demokratie, Pluralität und Toleranz nicht nur zu lehren, sondern auch zu leben. Der Wortlaut unterscheidet sich in den unterschiedlichen Landesschulgesetzen, die Botschaft hingegen ist weitgehend identisch. Wenn sich Schule als Abbild gesellschaftlicher Vielfalt versteht, kann die bewusste Auseinandersetzung mit (religiöser) Differenz dazu beitragen, einen respektvollen und pluralitätskompetenten Umgang mit Diversität in einem geschützten Rahmen einzuüben.

Was tun?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, religiöse Ausdrucksformen auf einer institutionellen Ebene schulkulturell zu verankern: etwa das Sichtbarmachen religiöser Feiertage, das Ermöglichen religiöser Praxis, das Schaffen von Gesprächsräumen zu religiösen Fragen, das Zusammenarbeiten mit verschiedenen religiösen Gemeinschaften, das Schaffen von inner- und außerschulischen Ansprechpersonen für religiöse Fragen oder die Sensibilisierungsarbeit im Kollegium.

Hier steht zunächst die individuelle Ebene der einzelnen pädagogischen Fachkraft im Mittelpunkt. Deren Religionssensibilität soll verstanden werden als Fähigkeit, „sich den im weiteren Sinn religiösen Erfahrungen anderer Menschen empfindsam, feinfühlig und respektvoll (zu) öffnen, die Realität von Religion in der Lebenswelt der Menschen überhaupt differenziert wahrzunehmen (…) und in die professionellen Handlungskontexte zu integrieren.“[2]

Entscheidend ist dabei, dass Religionssensibilität in der schulischen Praxis nicht mit den persönlichen religiösen oder auch areligiösen Überzeugungen einer Fachkraft gleichzusetzen ist. Pädagogische Fachkräfte bringen naturgemäß sehr unterschiedliche biografische Zugänge zu Religion mit: Manche sind religiös aufgewachsen, haben sich später von ihrer Religion distanziert oder sich vielleicht einer anderen zugewandt. Andere wurden religionskritisch sozialisiert, haben im Laufe ihres Lebens einen eigenen religiösen Zugang entwickelt oder verbinden Elemente verschiedener Traditionen miteinander. Religiöse Biografien verlaufen in der Regel nicht linear.

Gerade deshalb ist schulischem Personal die Reflexion der eigenen (a)religiösen Prägungen zu empfehlen, da diese maßgeblich beeinflussen, welche (a)religiösen Ausdrucksformen als vertraut, fremd, provozierend, unproblematisch oder irritierend wahrgenommen werden. Religionssensibilität verlangt nicht, selbst religiös zu sein oder religiös begründete Überzeugungen von Schüler*innen zu teilen, sondern die eigene Perspektive reflektieren und in die professionelle Haltung integrieren zu können. Maßgeblich ist also nicht die persönliche Nähe oder Distanz zu (einer bestimmten) Religion, sondern die Anerkennung des Bedürfnisses nach religiösen Ausdrucksformen vieler Jugendlicher.

Grenzen der Religionsfreiheit in der pädagogischen Praxis

Stellt sich eine Schule nun so auf, dass sie Religiosität legitimiert, religiöse Bedürfnisse aufgreift und religiöse Praxis ermöglicht, stellt sich die Frage, wie weit diese Praxis reichen kann und soll.

Das eingangs erwähnte Projekt Clear Vision schlägt Schulen vor, sich „für eine Schule ein[zusetzen], die Teilhabe ermöglicht, Vielfalt anerkennt, Ambiguität aushält, Diskriminierung entgegenwirkt und individuelle Ressourcen stärkt“ und sich gleichzeitig „gegen autoritäre, menschenabwertende, pluralitätsfeindliche und gewaltbefürwortende Äußerungen und Handlungen“ positioniert.

Schule bewegt sich also in dem Spannungsfeld, religiösen Ausdrucksformen grundsätzlich Raum zu geben und gleichzeitig Grenzüberschreitungen zu identifizieren und pädagogisch zu bearbeiten. Um die Trennschärfe zwischen diesen beiden Polen zu erhöhen, arbeitet Clear Vision mit fünf Prüffragen, die es in vereinfachender Form erleichtern sollen, konservative oder potenziell irritierende von „problematischen“ religiösen Ausdrucksformen abzugrenzen. Das lässt sich an den folgenden Gegenüberstellungen illustrieren:

  1. Selbstbindung oder Fremdbestimmung?
    „Ich darf das nicht“ ist eine grundsätzlich andere Aussage als „Du darfst das nicht“. Normative Differenzen sind angesichts der Vielfalt von Menschen im schulischen Raum unvermeidbar. Schule sollte es aushalten können, wenn Jugendliche unter Verweis auf religiöse Normen zum Ausdruck bringen, dass sie beispielsweise enge und kurze Kleidung normativ falsch finden, ebenso wie gegenteilige Aussagen zu akzeptieren sind. Eine pädagogische Herausforderung liegt vor allem dann vor, wenn Schüler*innen andere bedrängen.
  2. Handlungsbewertung oder Personenabwertung?
    Die Aussage „Ich halte diese Handlung für sündhaft“ markiert eine andere Position, als zu sagen „Diese Menschen sind minderwertig.“ Abtreibung, Zinsgeschäfte, homosexuelle Praxis, Alkoholkonsum oder Sex außerhalb der Ehe falsch zu finden, kann religiös begründet werden. Pädagogisches Personal kann solche Positionen als Diskussionsanlass aufnehmen, Bedürfnisse hinter ihnen zu identifizieren (die erfahrungsgemäß nicht immer mit Religion zu tun haben), und versuchen, sie zu irritieren oder ihnen zuwidersprechen – sollte sie aber grundsätzlich anerkennen. Eine Grenze überschritten wird hingegen vor allem da, wo Menschen abgewertet werden, die das anders sehen.
  3. Wahrheitsanspruch oder Rechtsausschluss?
    „Meine Religion ist wahr“ ist etwas anderes als „Andere dürfen ihre Religion (oder Weltanschauung) nicht leben.“ Viele Religionen erheben einen Wahrheitsanspruch. Üblicherweise halten Menschen ihre eigene Überzeugung für wahr, mitunter auch für die einzig wahre. Das liegt im Wesen vieler religiöser Traditionen und könnte von Schule in grundsätzlicher (religionenübergreifender) Form problematisiert werden. Eine pädagogische Herausforderung entsteht vor allem dort, wo aus dem eigenen Wahrheitsanspruch die Abwertung anderer Überzeugungen oder die Forderung abgeleitet wird, anderen Menschen gleiche Rechte, religiöse Freiheit oder gesellschaftliche Teilhabe abzusprechen.
  4. Freiwillige Gemeinschaft oder soziale Kontrolle?
    „Ich suche religiös ähnlich denkende Menschen“ heißt etwas anderes als „Wer abweicht, sollte beschämt, isoliert oder bestraft werden.“ Gemeinschaft ist ein zentrales Angebot, das die Hinwendung zu einer Religion für viele (junge) Menschen begründen kann. Religiöse Gemeinschaft kann eine wichtige Quelle von Zugehörigkeit, Orientierung und gegenseitiger Unterstützung sein.
  5. Gesellschaftskritik oder Feindbild?
    „Meine Religionsgemeinschaft wird in Deutschland diskriminiert.“ Diese Aussage kann eine reelle, diskutierbare und empirisch überprüfbare Erfahrung ausdrücken. Das Bedürfnis, darüber zu sprechen, ist legitim und relevant. Wenn es aber heißt: „Alle staatlichen Institutionen führen einen Krieg gegen meine Religion“, kann das Teil einer verschwörungsideologischen Abschottungsdynamik sein. Für die pädagogische Praxis ist zentral, berechtigte Kritik an gesellschaftlichen Strukturen und reale Diskriminierungserfahrungen anzuerkennen, ohne (verschwörungs-)ideologische Deutungen unwidersprochen zu lassen.

Fazit

Religionssensibilität bedeutet nicht, religiöse Ausdrucksformen unkritisch hinzunehmen und auf pädagogische Grenzziehungen zu verzichten. Sie verlangt vielmehr, religiös begründete Positionen und Verhaltensweisen zunächst als legitimen Bestandteil jugendlicher Lebenswelten anzuerkennen und sie erst dort zu problematisieren, wo Fremdbestimmung, Abwertung oder der Ausschluss von gleichen Rechten beginnen. Eine Schule, die derlei Fragen offen aufwirft, eine möglichst weit geteilte gemeinsame Haltung zu Fragen religiöser Ausdrucksformen entwickelt und diese offen kommuniziert, fördert das Schulklima und schafft – ganz nebenbei – ein glaubwürdiges Fundament schulischer Radikalisierungsprävention.

 

Fußnoten

[1] https://www.clearing-schule.de/

[2] Nauerth, Matthias et al. (2017): Religionssensibilität in der Sozialen Arbeit: Positionen, Theorien, Praxisfelder, Stuttgart: Kohlhammer, S. 15.

 

© Bildnachweis: mit Midjourney generiertes Bild

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