Neue KN:IX-Publikation: „Wer, wie was? – und mit welchem Ziel? Ansätze und Methoden der universellen Islamismusprävention“
20. Januar 2022 | Radikalisierung und Prävention

Präventionsarbeit ist nicht gleich Präventionsarbeit. Bei der Vielzahl der Handlungsfelder der universellen Präventionsarbeit ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Die neue KN:IX-Broschüre „Wer, wie was? – und mit welchem Ziel? Ansätze und Methoden der universellen Islamismusprävention in Kommune, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, außerschulischer Bildung, Elternarbeit, Psychotherapie und Sport“ widmet sich einzelnen Handlungsfeldern der universellen Prävention und stellt die unterschiedlichen Rollenverständnisse, Handlungslogiken und Rahmenbedingungen vor. Götz Nordbruch stellt die Handreichung vor.

ufuq.de: Götz Nordbruch, vor welchem Hintergrund ist diese Handreichung entstanden?

Götz Nordbruch: Die Handreichung soll dazu anregen, die unterschiedlichen Handlungsfelder der universellen Prävention stärker zusammenzudenken. Aus der Radikalisierungsforschung weiß man, dass unterschiedliche Faktoren bei der Hinwendung zu islamistischen Szenen und Ideologien eine Rolle spielen, zum Beispiel familiäre Konflikte, soziale Desintegration, Erfahrungen mit Nichtzugehörigkeit und Diskriminierungen oder auch psychische Störungen. Wenn es um nachhaltige Präventionsarbeit geht, müssen all diese Faktoren im Blick behalten werden – und das kann keine Fachkraft allein. Eine nachhaltige Prävention erfordert die Zusammenarbeit beispielsweise von Schule, der Kinder- und Jugendarbeit und der Elternarbeit, aber unter Umständen auch Berufsförderung, Sport- und Freizeiteinrichtungen oder muslimische Vereine und Gemeinden. Schule allein wird es in der Regel nicht richten, genauso wenig wie die Moscheegemeinde, die Psychotherapeutin oder der Erziehungsberater.

Die Broschüre im A4-Format umfasst 91 Seiten und als PDF oder  in einer Druckfassung erhältlich. Sie können die Handreichung gegen Erstattung der Versandkosten (2,75 Euro für 1 bis 2 Exemplare, 3,75 Euro für 3 bis 4 Exemplare, Versandkosten für mehrere Exemplare auf Anfrage) unter bestellung@ufuq.de bestellen.

Die Publikation erscheint als Beitrag von ufuq.de im Rahmen des Kompetenznetzwerkes „Islamistischer Extremismus“ / KN:IX. Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autorinnen und Autoren die Verantwortung.

Allerdings machen wir in unseren Fortbildungen, an denen oft Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen teilnehmen, immer wieder die Erfahrung, dass eine solche Zusammenarbeit gar nicht so einfach ist. Das fängt schon an, wenn sich die Teilnehmenden über einen Fall oder eine Situation austauschen und zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen darüber kommen, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht und wie der konkret aussehen könnte. Wir möchten mit der Handreichung dazu beitragen, diese Verständigung in der Zusammenarbeit zu erleichtern.

ufuq.de: Die Handreichung stellt unterschiedliche Handlungsfelder der universellen Prävention vor. Im Problemverständnis sowie in Lösungsansätzen unterscheiden sich diese zum Teil deutlich. Worin liegen diese Unterschiedlichkeiten begründet? Und wo besteht da Konfliktpotenzial?

Götz Nordbruch: Die Unterschiede beginnen, wie gesagt, oft schon bei der Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Die ‚roten Linien‘, ab denen ich handeln muss, sind für Lehrkräfte andere als für Jugendarbeiter*innen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, aber auch andere als für eine Mitarbeiterin im Jugendamt – ganz zu schweigen von den ‚roten Linien‘, ab denen beispielsweise ein Polizist tätig werden muss. Aber es fängt schon vorher an, nämlich bei der Frage, was ich in meiner Rolle als Lehrer*in, als Schulleiter*in oder als Schulpsycholog*in eigentlich für ein Ziel verfolge. Wenn man beispielsweise eine*n Schüler*in in der Klasse hat, der*die Erfahrungen mit Kleinkriminalität hat, vielleicht auch selbst schon Gewalttaten begangen hat, aus einem zerrütteten Elternhaus mit ansonsten wenig sozialen Bindungen kommt, und wenn diese*r Schüler*in nun in der Klasse für eine islamistische Szene missioniert und auf andere Druck ausübt, dann geht es für den*die Lehrer*in vielleicht vor allem darum, die Klasse zu schützen und einen geregelten Unterricht zu ermöglichen. Der*die Schulleiter*in hat dagegen den Schulfrieden im Blick und sorgt sich um Probleme für die Schulgemeinschaft. Für beide könnte es ein naheliegendes Ziel sein, den*die Schüler*in möglichst schnell zu sanktionieren und eventuell von der Schule zu verweisen. Der*die Schulpsycholog*in will dagegen etwas ganz anderes erreichen: Er*Sie will, dass der*dier Schüler*in unbedingt und so lange wie möglich in der Klasse bleibt, weil das der einzige Ort ist, an dem der*die Schüler*in überhaupt noch soziale Bindungen erlebt und Halt erfährt. Ein Schulverweis würde ihn*sie vollends destabilisieren und einen Rückzug in islamistische Szenen begünstigen. Es gibt hier also einen Zielkonflikt zwischen den Personen, die mit der Situation konfrontiert sind – und dabei geht es nicht um bösen Willen oder um mangelnde Qualifikation, sondern um unterschiedliche Rollen, die hier in Konflikt miteinander geraten. In dieser Situation hilft nur ein Wissen um diese unterschiedlichen professionellen Rollen und gesetzlichen Aufträge, mit denen diese Personen handeln.

Besonders pointiert lässt sich das an der Gegenüberstellung von Bildungs- und Jugendarbeit und Polizei veranschaulichen, die ja in der Präventionsarbeit – vor allem im Bereich der sekundären und tertiären Prävention – immer wieder aneinandergeraten. In der Polizei gibt es das Ziel, „vor die Lage zu kommen“, also vor dem Begehen einer Straftat zu handeln und die Tat zu verhindern. Das Handeln orientiert sich an einem Risiko oder einer Gefahr. In der Bildungs- oder Jugendarbeit geht es aber um Entwicklungsförderung und die Entfaltung der Persönlichkeit. Bildungsarbeit ist ein offener Lernprozess, der an den Ressourcen ansetzt und auf Autonomie und Handlungsfähigkeit zielt. Diese zwei Perspektiven von Bildungs- und Jugendarbeit auf der einen und Polizei auf der anderen haben jeweils ihre Berechtigung, sind aber nicht immer einfach unter einen Hut zu bringen.

In ähnlicher Weise finden sich solche Sollbruchstellen der Zusammenarbeit auch in der Kooperation von Fachkräften aus den Handlungsfeldern, auf die die Handreichung näher eingeht. Insofern geht es in der Handreichung um die Frage: Wer handelt warum, wie und mit welchem Ziel – und wie lässt sich das im Austausch unter den beteiligten Akteuren zusammendenken?

ufuq.de: Was hat Sie im Laufe der Erstellung der Handreichung überrascht?

Götz Nordbruch: Überrascht hat mich, wie deutlich die Autor*innen, die ja alle aus der Praxis in ihren jeweiligen Handlungsfeldern kommen und über jahrelange Erfahrungen in der Präventionsarbeit verfügen, die Eigenständigkeit ihrer Arbeit mit den jeweiligen Zielvorstellungen und Handlungslogiken betonen und diese von der Präventionsarbeit im engeren Sinne abgrenzen. Sie warnen im Grunde alle davor, die eigene Arbeit auf den Präventionsgedanken zu reduzieren. Stattdessen betonen sie beispielsweise Ressourcenorientierung oder Entwicklungsförderung als Leitgedanken ihrer Arbeit. Zugleich machen sie aber auch sehr deutlich, worin die präventiven Wirkungen ihrer Arbeit bestehen, ohne dass „Prävention“ auf der jeweiligen Maßnahme draufsteht. Dahinter steckt eine durchaus berechtigte Sorge, dass nämlich immer mehr Angebote aus einer Präventionslogik heraus konzipiert werden – zum Beispiel aufgrund von Förderbestimmungen – und damit die Eigenständigkeit und der ‚Wert an sich‘ dieser Arbeit verloren geht. Am Beispiel der politischen Bildung lässt sich das illustrieren: Wenn politische Bildung auf den Präventionsgedanken reduziert wird, um beispielsweise möglichen islamistischen Radikalisierungen vorzubeugen, gerät aus dem Blick, dass politische Bildung eine fundamentale und grundständige Aufgabe ist, die in der Bildungs- und Jugendarbeit mit allen Zielgruppen als Regelangebot umgesetzt werden muss – unabhängig davon, ob es vor Ort Probleme mit Islamismus oder Rechtsextremismus gibt.

Insofern ist die Handreichung auch ein Anlass, hier den Blick zurecht zu rücken und auf die Probleme hinzuweisen, die sich dann ergeben, wenn Bildungs- oder Sozialarbeit als ‚Feuerwehr‘ gefördert, konzipiert und umgesetzt wird. Letztlich geht es darum, die Tätigkeiten als Regelangebote zu stärken und auszubauen, um so – in der Zusammenarbeit mit Fachkräften aus anderen Handlungsfeldern – ‚nebenbei‘ und kontinuierlich auch präventive Wirkungen zu erreichen.

Ähnliche Beiträge
Weiterlesen
Skip to content