„Nein zu einem Kopftuchverbot für Minderjährige!“ – Eine migrationspädagogische Stellungnahme
26. März 2019 | Diversität und Diskriminierung

ufuq.de unterstützt die Stellungnahme des Netzwerks Rassismus­kritische Migrations­pädagogik gegen ein Kopf­tuchverbot für Minderjährige. Das Netzwerk hat die Stellungnahme am 23. März 2019 als Reaktion auf den Aufruf „Den Kopf frei haben!“ von Terre des Femmes e. V. veröffentlicht. Terre des Femmes begründet seine Unterschriften­aktion mit dem Recht eines jeden Kindes auf Kindheit. Das Netzwerk Rassismus­kritische Migrations­pädagogik sieht die Selbstbestimmung junger Menschen bedroht. Hier geben wir die Stellungnahme im Wortlaut wieder.

Als diskriminierungskritische Pädagog*innen (und alle Kolleg*innen, die in Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Jugend- bzw. Erziehungshilfeeinrichtungen arbeiten oder sich an Hochschulen und Universitäten mit der Thematik befassen) beziehen wir Position zu der Forderung nach einem gesetzlichen Verbot des Kopftuchs „im öffentlichen Raum vor allem in Ausbildungsinstitutionen für alle minderjährigen Mädchen“ in dem Aufruf „Den Kopf frei haben!“ von Terre des Femmes. Wir wollen mit dieser Stellungnahme die Debatte auf eine fachliche Grundlage stellen und damit auch angemessene politische Entscheidungen befördern. Einrichtungen und Verbände der Bildung und Sozialen Arbeit fordern wir auf, sich mit der Unterzeichnung dieser Stellungnahme öffentlich dieser Position anzuschließen.

Die Forderung nach einem Kopftuchverbot für Minderjährige stellt einen starken Eingriff in die Selbstbestimmung junger Menschen dar, führt zu weiteren Eingriffen in ihre Lebensbedingungen und Teilhabechancen und legitimiert die schon bestehende Diskriminierung kopftuchtragender Musliminnen. Allein die Debatte führt dazu, dass die betroffenen Mädchen und jungen Frauen noch mehr auf diesen Teil ihres Lebens reduziert werden. Nicht zuletzt greift die Forderung nach einem Kopftuchverbot massiv in die menschenrechtlich und grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit ein. Die damit beförderte einseitige Polarisierung der Debatte über den Islam stärkt demokratiefeindliche Tendenzen in der Gesellschaft.

Wir plädieren für einen entdramatisierenden Zugang zu diesem vielschichtigen Thema und eine Besinnung auf allgemeine fachliche Prinzipien pädagogischen und sozialarbeiterischen Handelns.

1. Im Zentrum der pädagogischen Arbeit steht die Aufgabe, junge Menschen in allen Krisen und in ihren jeweiligen Lebenskontexten zu begleiten und zu unterstützen, weitgehend selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten. Ein Kopftuchverbot würde hier gegenteilige Effekte bringen.

2. Das Bild muslimischer Mädchen als entscheidungsunfähige, dem elterlichen Zwang ausgelieferte Opfer ist undifferenziert und einseitig. Pädagogische Arbeit, die solche Bilder nicht hinterfragt, ist unprofessionell, da sie diskriminierende Vorstellungen zu Menschen(gruppen) reproduziert.

3. Das gesetzlich verbürgte elterliche Bestimmungsrecht gilt für alle Eltern. Sollte im Einzelfall eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, finden die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten Anwendung.

4. Ein Kopftuchverbot für Minderjährige würde zudem manchen Mädchen den Zugang zu Bildungseinrichtungen verwehren.

5. Um selbstbestimmte Entwicklungsprozesse von Mädchen und jungen Frauen zu begleiten und zu unterstützen, braucht es Räume des Empowerments.

Wir fordern daher …

…alle Einrichtungen und Verbände der Pädagogik und Sozialen Arbeit auf, sich kritisch mit den medial aufgeladenen Diskursen zu diesem Thema auseinanderzusetzen und sich auf die fachlichen Grundlagen pädagogischer Arbeit zu besinnen.

…alle Menschen, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, auf, sich Tendenzen entgegen zu stellen, die über eine Polarisierung der Debatte um den Islam die Integrität vieler Mitglieder dieser Gesellschaft in Frage stellen.

…alle politisch Verantwortlichen auf, sich jeglichen Forderungen für ein Kopftuchverbot zu widersetzen.

Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik, März 2019

Redaktion: Andreas Foitzik (adis e.V. Tübingen), Dr. Isabelle Ihring (Pädagogische Hochschule Freiburg), Saba-Nur Cheema (Bildungsstätte Anne Frank, Frankfurt), Prof. Dr. Annita Kalpaka (HAW Hamburg), Dr. Axel Pohl (Fachhochschule St. Gallen), Prof. Dr. Nivedita Prasad (Alice-Salomon-Hochschule Berlin)

Zur Begründung

Der Aufruf von Terre des Femmes ist beispielhaft für einen verbreiteten Diskurs, der ein wenig differenziertes und einseitiges Bild über Mädchen und junge Frauen vermittelt, die ein Kopftuch tragen. Er trägt damit zu einer gesellschaftlichen Polarisierung der Debatte um den Islam in Deutschland bei, die zu großer Sorge Anlass gibt. Dies betrifft uns als diskriminierungskritische Pädagog*innen auch deswegen, weil das dort geforderte Kopftuchverbot explizit und besonders auf „Ausbildungssituationen“ abzielt, also auch unmittelbar auf pädagogische Handlungsfelder zielt.

Ausgangspunkt für dieses Positionspapier ist ein Verständnis von Pädagogik und Sozialer Arbeit, das sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt.

1. Im Zentrum der pädagogischen Arbeit steht die einzelne Person und ihr jeweiliger Umgang mit den familiären, milieubezogenen und gesellschaftlichen Strukturen, mit denen sie konfrontiert ist. Dies ist die Grundlage für die pädagogische Arbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, selbstverständlich auch mit Mädchen und jungen Frauen, die ein Kopftuch tragen.

Ein zentrales Ziel von Erziehung und Bildung ist die Ermutigung und Befähigung zu einer weitgehend selbstbestimmten Lebensführung.

Da diese Prozesse für niemanden gänzlich frei von Krisen oder Zweifeln sind, unabhängig davon, ob diese durch soziale und familiäre Konflikte und/oder gesellschaftliche Anforderungen hervorgerufen werden, bedeutet pädagogische Arbeit auch, Menschen in diesen Phasen des Lebens zu begleiten.

Es kann hierbei per se weder ein pädagogisches Ziel sein, Jugendliche dazu zu bringen, auf bestimmte (religiös) belegte Zeichen zu verzichten noch sie darin zu bestärken, diese zu verwenden. Dies gilt auch für das Kopftuch. Dieser Auftrag gilt unabhängig davon, ob die Pädagogin selbst ein Kopftuch trägt oder wie die*der Pädagog*in oder die*der Sozialarbeiter*in das Kopftuch politisch beurteilt. Genau das ist die professionelle Aufgabe: die Arbeit von den Bedürfnissen und Lebenskontexten der Adressat*innen unserer Arbeit aus zu denken, diese fachlich zu bewerten, dabei aber nicht eigene politische Ziele oder persönliche Ansichten auf die Adressat*innen zu projizieren oder durchzusetzen.

Des Weiteren zeichnet sich (feministische) Mädchenarbeit auch dadurch aus, Mädchen und jungen Frauen zuzuhören, die aus marginalisierten Perspektiven sprechen. Anstatt ihnen eigene Vorstellungen von einer bestimmten Lebensweise überzustülpen, geht es vielmehr darum zu hören, was aus ihrer Perspektive zu einem für sie selbstbestimmten und würdevollen Leben dazu gehört. Eine parteiliche Haltung mit den Menschen ist ein wesentliches Prinzip Sozialer Arbeit und ist gerade in diesem Kontext besonders bedeutsam.

2. Der Aufruf vermittelt ein einseitiges Bild der betroffenen Mädchen und jungen Frauen als entscheidungsunfähige, dem elterlichen Zwang ausgelieferte Opfer. Dies widerspricht grundlegend dem erforderlichen Interesse an konkreten Handlungsgründen der Adressat*innen, die in jedem Einzelfall im Kontakt zu klären sind. Das Bild des Opfers kann keine Grundlage einer professionellen pädagogischen Arbeit sein.

Alle (junge) Menschen bewegen sich in zuweilen widersprüchlichen, zuweilen bedrängenden Verhältnissen und suchen ihren individuellen Umgang damit. So auch mit den die gesamte deutsche Gesellschaft durchziehenden patriarchalen Strukturen, familiären und sozialen Erwartungen, denen gegenüber sie sich verhalten und positionieren müssen.

Ein Kopftuchverbot jedoch basiert auf der pauschalisierenden Unterstellung, dass Mädchen dazu gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Damit wird ihnen jegliche Entscheidungsfreiheit abgesprochen. Dabei zeigt sich in der pädagogischen Praxis, dass sich Mädchen und Frauen aus sehr unterschiedlichen Motiven für das Tragen eines Kopftuches entscheiden. Die Gründe reichen von Frömmigkeit, Sichtbarmachung von muslimischer Identität, Protest gegen erfahrene Diskriminierung bis hin zum Ausdruck des Schutzes vor einer als sexualisiert erlebten Welt. Zu den Gründen können zweifellos auch ein seitens der Familie, Community oder anderer ausgeübter Zwang und Druck gehören. In solchen Fällen hat die pädagogische Arbeit differenziertere Antworten als ein Verbot parat, um die Betroffenen zu stärken und zu unterstützen, die für sie passenden Antworten und Umgangsweisen zu finden.

Genauso hat auch die Entscheidung, das Kopftuch abzunehmen, vielfältige Hintergründe, u.a. die Hoffnung, Diskriminierungen (in Bildungseinrichtungen) zu entkommen. Die Forderung nach einem pauschalen Verbot verkennt hingegen nicht nur die unterschiedlichen Handlungsgründe der Adressat*innen, sondern verhindert eine notwendige fachliche Auseinandersetzung über situationsangemessene Möglichkeiten pädagogischen Handelns und des Handelns junger Menschen.

Professionelles pädagogisches Handeln zeichnet sich weiter dadurch aus, Mädchen und junge Frauen, die sich für das Tragen eines Kopftuches entschieden haben, nicht darauf zu reduzieren, so wie es häufig in Debatten um das Kopftuch geschieht. Wie bei allen Menschen ist die Lebensrealität und das Selbstverständnis kopftuchtragender Mädchen und junger Frauen durch viele weitere Facetten, vielfältige Interessen und Bedürfnissen geprägt, die in der pädagogischen Arbeit mit ihnen von großer Bedeutung sind.

3. In der pädagogischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen wird das gesetzlich verbürgte elterliche Bestimmungsrecht selbstverständlich respektiert. Ein Eingriff in dieses kann nur erfolgen, wenn die Gefährdung des Kindeswohls vermutet wird. Eine spezielle, auf muslimische Familien abzielende Regelung ist diskriminierend. Aus einer menschenrechtlichen Perspektive ist das Kopftuchverbot – anders als der Aufruf suggeriert – nicht zu rechtfertigen.

Sollte im Einzelfall eine familiäre Zwangs- und Gewaltsituation vorliegen, hat die Kinder- und Jugendarbeit eine rechtliche und fachliche Grundlage im Umgang mit Kindeswohlgefährdung, die hier wie in jedem anderen Fall zum Schutz und im Interesse der betroffenen Mädchen und jungen Frauen zur Anwendung kommen kann – unaufgeregt, konsequent und ohne die Beteiligten einer Verunglimpfung auszusetzen.

Gerade im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls ist eine differenzierte und mehrperspektivische Herangehensweise, die sich nicht von unreflektierten Bildern und Vorstellungen zu bestimmten Bevölkerungsgruppen leiten lassen darf, zwingend nötig. Auch die Durchsetzung von Kinderrechten für alle Kinder muss weiter forciert werden, was jedoch nicht gelingen kann, wenn für Kinder bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund diskriminierender Vorstellungen eine spezielle Behandlung gefordert wird.

Es wäre zudem diskriminierend, die angenommene frühe religiöse Beeinflussung junger Muslime zu problematisieren, ohne zugleich die frühe religiöse Beeinflussung junger Menschen durch andere Religionen, so beispielsweise bei der Kindstaufe oder Kommunion in christlichen Familien, zu thematisieren. Damit wird die religiöse Erziehung einer Religion als normal bewertet, während sie im Fall des Islam zum Problem erklärt wird.

Die Befürworter*innen eines Kopftuchverbots argumentieren explizit menschenrechtlich; ausgespart bleibt jedoch, dass ein Kopftuchverbot menschenrechtlich problematisch zu bewerten ist. Da ein solches Verbot eine gesetzliche Kleidervorschrift darstelle, die vor allem muslimische Frauen beträfe, stellte dieses nach dem AGG eine mittelbare Diskriminierung dar – sowohl eine religionsspezifische Benachteiligung als auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung.

4. Wir treten entschieden gegen jede bestehende Diskriminierung von jungen Frauen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit ein. Ein Kopftuchverbot für Minderjährige würde manche Mädchen vom Besuch einer öffentlichen Schule ausschließen und ihnen die Chance auf Ausbildung und Arbeit nehmen. Dies würde einen unfreiwilligen Ausschluss aus der Mehrheitsgesellschaft fördern, was nicht im Sinne der Mädchen und jungen Frauen sein kann.

Pädagog*innen stehen häufig vor der großen Herausforderung (junge) Menschen auf ihren persönlichen Lebenswegen zu begleiten, gleichzeitig jedoch auch zu sehen, dass persönliche Ziele durch diskriminierende gesellschaftliche Strukturen nicht verwirklicht werden können und gesellschaftliche Teilhabe für viele aufgrund dieser Strukturen nur eingeschränkt möglich ist. Menschen professionell zu begleiten, bedeutet daher auch, diese exkludierenden Strukturen wahrzunehmen und ihnen entgegenzuwirken und Diskurse zu hinterfragen, die dazu beitragen diskriminierende Strukturen zu festigen.

Schon jetzt besteht in vielen Ausbildungsberufen ein faktisches Kopftuchverbot, was im Gegensatz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht. Allein die Diskussion zu einem Kopftuchverbot bestärkt die Entscheider*innen, es legitim zu finden, junge Frauen mit Kopftuch auszuschließen.

Dies hätte sowohl für Frauen, die sich entscheiden, ein Kopftuch zu tragen, verheerende Folgen, als auch für diejenigen, die einen Weg suchen, sich von einem möglichen Druck ein Kopftuch zu tragen, zu befreien. Die Chance auf Teilhabe und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine wesentlich bessere Grundlage für Emanzipationsprozesse als Verbote, die eher zu einer weiteren Entfremdung zur Gesellschaft beitragen.

5. Wir teilen die Auffassung, dass es allen Mädchen und jungen Frauen möglich sein sollte, ein „selbstbestimmtes Denken und Handeln“ und „den weiten Blick in die Welt und für die eigenen Möglichkeiten“ zu entwickeln. Dafür müssen Pädagog*innen Räume des Empowerments schaffen, in denen Mädchen und junge Frauen sich selbst stärken sowie Wissen und Strategien entwickeln, um sich angemessene Formen von Freiheit aneignen und selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

Auf diesem Weg der Identitätsentwicklung ist es Aufgabe der Pädagogik, Kindern und Jugendlichen Räume anzubieten und gemeinsam mit ihnen zu gestalten, in denen sie sich mit familialen, institutionellen und gesellschaftlichen Anforderungen an sie und ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen auseinandersetzen können. (Junge) Menschen dabei – ggf. auch kritisch – zu begleiten, eigene Entscheidungen zu treffen, ist ebenfalls ein wichtiges Ziel pädagogischer Arbeit – auch dann, wenn diese Entscheidungen konträr zu gesellschaftlichen und/oder familiären Erwartungen stehen.

Mit dem Aufruf aber werden die Mädchen und jungen Frauen, die sich für das Tragen des Kopftuchs entschieden haben, paternalistisch entmündigt. Mit Rückgriff auf das Argument der Emanzipation wird das Recht auf Selbstbestimmung drastisch eingeschränkt.

Pädagogisch geht es vielmehr darum, sie zu hören und sie dabei zu unterstützen, Räume zu schaffen, in denen sie sich artikulieren können und sie gehört werden.

Es können aber auch Räume sein, in denen sie sich Wissen aneignen. Wissen zum einen über die Bedeutung des Kopftuchs, über Interpretationen der religiösen Vorschriften, auch über patriarchale Traditionen in allen Religionen. Auch die Thematisierung der langen Tradition des Wunsches „die andere Frau zu entschleiern“, eine koloniale Tradition, in der es darum geht, der als anders wahrgenommen Frau vorzuschreiben, was Emanzipation ist und wie diese für sie auszusehen hat, kann zum Empowerment beitragen. Im kolonialen Kontext wurde von Zivilisierungsmissionen gesprochen, in denen die „Zivilisierung“ der „anderen“ Frau nach eigenem Vorbild eine zentrale Rolle spielte.

Mittlerweile haben viele unterschiedliche Perspektiven feministische Ideen geprägt und den stark von westlichen, christlich geprägten, weißen Frauen des Bildungsbürgertums formulierten Feminismus erweitert und ausdifferenziert. Die unterschiedlichen feministischen Positionierungen zu ignorieren und eingleisig am oben beschriebenen Bild ‚eines Feminismus‘ stehen zu bleiben, wird all denjenigen Mädchen und Frauen nicht gerecht, die sich in diesem nicht wiederfinden können. Feministische pädagogische Arbeit zeichnet sich aber dadurch aus, die unterschiedlichen Perspektiven zu hören und anzuerkennen und mit den Mädchen und Frauen darüber im Gespräch zu bleiben.

März 2019

Hier geht es zur Stellungsnahme des Netzwerks für Rassismuskritische Migrationspädagogik und allen Unterzeichner_innen

 

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