Muslimische Jugendarbeit in Deutschland: Der Kampf um strukturelle Teilhabe
10. März 2022 | Demokratie und Partizipation, Diversität und Diskriminierung, Religion und Religiosität

Im Jugendverbandssystem sind muslimische Jugendorganisationen noch immer nicht ausreichend vertreten. Somit bleiben ihnen Zugänge zu wichtigen strukturellen Ressourcen verwehrt. Der Beitrag von Deniz Greschner beschreibt die Hürden, mit denen muslimische Jugendorganisationen im Ringen um formale Anerkennung konfrontiert sind.

In den letzten fünf bis zehn Jahren hat die Anzahl muslimischer Jugendorganisationen in Deutschland deutlich zugenommen. In Umweltorganisationen, Pfadfinder*innenvereinen, veganen Initiativen oder Zusammenschlüssen, die sich gegen soziale Ungerechtigkeiten wie Rassismus und Klassismus auflehnen, organisieren sich junge Muslim*innen und tragen so ihre Stimmen und Bedarfe in die Öffentlichkeit.

Die Bezeichnung „muslimische Jugendorganisation“ bezieht sich explizit auf eine Selbstpositionierung der Organisationen und ist keine Zuschreibung der Autorin. Beschäftigt man sich genauer mit den entsprechenden Vereinen und Initiativen, so stellt man fest, dass mit der organisationseigenen muslimischen Verortung nicht zwangsläufig und/oder ausschließlich die religiöse Selbstidentifikation einhergehen muss. Die Jugendlichen, die sich in den Initiativen engagieren, bringen diverse biografische Bezüge zur Religion mit und haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie diese ihr Engagement beeinflusst. Zum einen vereint sie die Idee, den „muslimischen Selbstbezug“ unter anderem als gemeinsamen Erfahrungs- und Sozialisationsraum zu verstehen. Zum anderen liegt ihrem jugendpolitischen Engagement der Wunsch zugrunde, dem als pauschalisierend empfundenen Diskurs über „Muslim*innen“ und dem dominierenden „Integrationsdispositiv“ [1] individuelle „muslimische“ Lebensentwürfe und religiöse Selbstverständnisse entgegenzusetzen. Einige dieser Organisationen bezeichnen sich bewusst auch als „postmigrantisch“ [2], „um sich der Anrufung als „Migrationsandere“ [3] zu widersetzen“ (Bonus et al. 2021: 329).

Seit 2004 haben die Jugendringe auf Bundes- und Landesebene sich sukzessive zum Ziel gesetzt, ihre Strukturen zu überdenken und diese durch das Konzept der „interkulturellen Öffnung“ inklusiver zu gestalten (Deutscher Bundesjugendring 2004). Daran anknüpfend hält auch der 16. Kinder- und Jugendbericht fest, dass die Etablierung und Weiterentwicklung von „muslimischen Jugendverbänden“ im Sinne einer „Diversifizierung der Trägerlandschaft“ vor allem in der politischen Jugendbildung von großer Bedeutung ist (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020).

Inwieweit wurden die Selbstverpflichtungen eingehalten? Wessen Stimmen werden gehört, Bedarfe gesehen und Themen anerkannt? Befassen wir uns diesbezüglich konkret mit muslimischen Jugendgruppen und ihrer Repräsentanz im Jugendverbandssystem, wird deutlich, dass einer gleichberechtigten Teilhabe muslimischer Jugendorganisationen an den Strukturen der Jugendhilfe auch weiterhin bedeutende Hindernisse im Weg stehen. Im Folgenden werden einige dieser Herausforderungen am Beispiel dreier Organisationen nachgezeichnet.

Anerkennungsmechanismen und strukturelle Exklusion

Jugendverbände sind demokratische Orte der Identitätsentwicklung, in denen sich Kinder und Jugendliche selbstständig und emanzipativ entfalten können. Sie sind außerdem zentrale Beteiligte im Jugendverbandssystem mit politischem Repräsentations- und Willensbildungsanspruch. Der Staat garantiert in diesem System, dass die einzelnen Verbände gleichberechtigt an Ressourcen sowie jugendpolitischen Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen teilhaben können. Die jugendpolitischen Arenen für diesen Prozess stellen beispielsweise Jugendhilfeausschüsse dar, an denen sich auch Jugendringe als Vertretung ihrer Mitgliedsverbände beteiligen und Jugendpolitik sowie Rahmenbedingungen für Jugendarbeit mitgestalten (Bonus et al. 2021, S. 330; Chehata 2021, S. 141).

Muslimische Jugendverbände ringen im Jugendverbandssystem um strukturelle Anerkennung; jedoch stoßen sie dabei auf vielerlei Hürden. Um als jugendpolitische Akteur*innen mit Vertretungs- und Gestaltungsanspruch agieren zu können, streben sie vielerorts die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Abs. 1 SGB VIII an, bemühen sich um Mitgliedschaften in Jugendringen und möchten als Interessensverbände mit jugendpolitischem Mandat und Stimmrecht anerkannt werden.

Doch das gestaltet sich schwierig. In nur sechs von sechzehn deutschen Landesjugendringen ist ein muslimischer Jugendverband (DITIB Jugend) als ordentliches Mitglied mit einem Stimmrecht vertreten. In keinem der Vorstände dieser Landesjugendringe befindet sich ein Mitglied aus einem muslimischen Jugendverband (Jagusch 2019, S. 48). Im Bundesjugendring findet sich ebenfalls kein muslimischer Jugendverband als Mitglied. Auch in politischen Gremien wie dem „Bundesjugendkuratorium“ oder dem „Beirat zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendstrategie“ sitzt kein*e Vertreter*in eines muslimischen Jugendverbandes. Daraus folgt, dass Jugendliche muslimischen Glaubens auf kinder- und jugendpolitische Entscheidungen, die besonders in jetzigen pandemischen Zeiten eine neue Dimension und damit stärkere Bedeutung gewinnen, nur sehr bedingt Einfluss nehmen können. Außerdem können ihre Jugendverbände keinen Anspruch auf eine jährliche Strukturförderung im Sinne des §12 Abs 1 SGB VII erheben, womit sie ihre Regelkosten wie Mietausgaben, Lohnzahlungen für hauptamtliche Angestellte oder Materialkosten decken und somit ihr Überleben sichern könnten.

Doch warum gestaltet sich die formale Anerkennung so schwierig? In erster Linie sind es die formalen Kriterien, die eine Anerkennung der muslimischen Jugendverbände erschweren. Um beispielsweise die Anerkennung als Jugendhilfeträger gemäß §75 Abs. 1 SGB VIII oder die ordentliche Mitgliedschaft bei einem Landesjugendring mit Stimmrecht beantragen zu dürfen, ist es nicht ausreichend, ein Zusammenschluss von aktiven Engagierten oder eine lose Initiative zu sein. Es muss eine formale Konstituierung als Verein mit entsprechender Gemeinnützigkeit vorgewiesen werden. Zudem muss der Verband für eine mögliche Teilhabe an den Jugendringen eine Mindestmitgliederzahl vorweisen. Für eine Selbstorganisation, die aus jungen Menschen besteht und über knappe Ressourcen wie Zeit, professionelles Wissen, Finanzen und wenige Mitglieder verfügt, gestaltet sich dieser Prozess mühsam.

Das bestätigt auch die Organisation „Engagierte Muslime Deutschlands e.V.“ (EMD). EMD ist ein neuerer, bundesweiter Zusammenschluss von mehrheitlich schiitisch-muslimischen Jugendlichen mit Vereinssitz in Bochum. Mit Unterstützung der RAA Berlin, die in ihrem Projekt „Extrem demokratisch – muslimische Jugendarbeit stärken“ gezielt Unterstützung anbot, gründeten Jugendliche im Rahmen eines Wochenendworkshops den Verein EMD. Ziel des Vereins ist es, gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zu leisten sowie die Kompetenz- und Netzwerkerweiterung schiitischer Jugendlicher zu fördern.

Expert*innen unterstützten sie dabei, die Satzung zu verfassen und den Antrag auf Gemeinnützigkeit zu stellen. Es ist dem Verein aber bis heute nicht gelungen, die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Vertreter*innen beschreiben die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt während ihrer Gründungsphase als mühsam und zeitaufwendig und berichten von komplizierten bürokratischen Anforderungen, denen sie aufgrund fehlender personeller Aufstellung nicht gänzlich gerecht werden konnten. Zudem bemängeln sie die unzureichende Unterstützung bei der Bewältigung der komplizierten Verwaltungsanforderungen. Birgit Jagusch bekräftigt, dass die formalen Zugangskriterien sich in Bezug auf die Teilhabe der muslimischen Jugendverbände im Jugendverbandssystem als Hürde darstellen und bezeichnet diese als eine „gläserne Decke“: „Denn sie gelten zwar für alle gleichermaßen, sind aber nicht von allen erreichbar“ (Jagusch 2019, S. 47).

Verdachtskultur und fehlender Dialog

Neben den formalen Kriterien können auch informelle Kriterien wie überzogene Distanzierungserwartungen, die sich aus Dynamiken eines Verdachts- und Sicherheitsdiskurses speisen, eine Teilhabe muslimischer Organisationen am Jugendverbandssystem behindern. Iman Attia, Ozan Zakariya Keskinkılıç und Büşra Okcu erforschten unter Mitarbeit von Ouassima Laabich-Mansour im Rahmen des Forschungsprojektes „Muslimischsein im Sicherheitsdiskurs“, wie als Muslim*innen (Markierte) „den Sicherheitsdiskurs wahrnehmen, welche Bedeutung er für sie hat und wie sie damit umgehen“ (Attia et al. 2021, S. 19). Dafür befragten sie in Einzelinterviews und in Gruppendiskussionen Akteur*innen, „die in Verbänden, Communities oder Gemeinden aktiv sind und die sich selbst als muslimisch verorten oder als solche angesprochen werden“ (ebd). Die Wissenschaftler*innen halten fest, dass ihre muslimischen Gesprächspartner*innen „in öffentlichen Institutionen und auf offener Straße, durch mediale und politische Ansprache mit Misstrauen und Verdacht konfrontiert (werden). Sie müssen sich verantworten und Stellung beziehen, sich zu ›islami(sti)scher‹ Gewalt positionieren, sich distanzieren und als ›gute‹ Ausnahmen in Szene setzen“ (ebd, S. 46).

Häufig wird im Anerkennungs- und Prüfungsprozess auch von muslimischen Jugendverbänden erwartet, sich zu demokratischen Werten oder dem Grundgesetz zu positionieren. Ein weiterer Verdachtsgrund sind vor allem bei verbandsabhängigen Akteur*innen die Strukturen und Tätigkeitsfelder der Erwachsenenverbände, die den Jugendverbänden im Sinne einer „Kontaktschuld“ zu Last gelegt werden. Allzu oft wird verkannt, dass muslimische Jugendverbände selbstständige Akteur*innen mit eigenen politischen und religiösen Ansichten sind. Den Jugendverbänden wird von vornherein die Eigenständigkeit abgesprochen und dies zwingt sie in Erklärungsnot.

Wie wirkmächtig und behindernd diese pauschalisierenden Sicherheits- und Verdachtslogiken sein können, zeigt sich am Beispiel der Initiative „Young Schura Niedersachsen e.V.“. Young Schura Niedersachsen ist seit 2018 in der Jugendarbeit aktiv und wurde Ende 2020 als ordentlicher Verein mit Sitz in Hannover gegründet. Er ist unter dem Dachverband der Schura Niedersachsen e.V. [4] organisiert und setzt sich aus „muslimischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit multi-ethnischem Hintergrund zusammen, die ein Interesse an gesellschaftspolitischen Entwicklungen verbindet und die eine Anlaufstelle für die Weiterentwicklung strukturierter muslimischer Jugendarbeit sein möchten.“ [5]

Young Schura möchte die Repräsentanz muslimischer Jugendlicher in „jugendpolitischen und gesellschaftsrelevanten Instanzen und Gremien“ erhöhen und die Professionalisierung der muslimischen Jugendarbeit in Niedersachsen vorantreiben. So setzte sich der Jugendverband 2020 das Ziel, Mitglied beim Landesjugendring Niedersachsen zu werden und stellte einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme. Jedoch zog der Verband seinen Antrag im Frühjahr 2021 gemeinsam mit der DITIB Jugend zurück.

In einer öffentlichen Stellungnahme vom 6. März 2021 begründete der Verein seinen Rückzug aus dem Prüfungsprozess auf Mitgliedschaft beim Landesjugendring Niedersachsen wie folgt: „Eine Aufforderung von Mitgliedsverbänden des Landesjugendringes, uns zu nationalistischen, natioislamischen und antisemitischen Gruppierungen zu äußern, ist nichts anderes als ein Versuch, unseren Verein zu diffamieren und unter Verdacht zu stellen. Denn sie suggeriert, dass muslimische Jugendverbände per se ein „Problem“ mit Nationalismus und Antisemitismus hätten. Um es klar auszudrücken: Wir sind es leid, mit sicherheitspolitischen Geschehnissen und religiös-motiviertem Extremismus in Verbindung gebracht zu werden. (…) Es reicht nicht, muslimische Jugendliche auf Werbekampagnen und Flyern abzubilden, um dann mit Diversität zu prahlen und gerechte Teilhabe an Ressourcen und Zugängen zu versprechen.“ [6]

Der Landesjugendring Niedersachsen äußerte daraufhin in einer Stellungnahme, dass er „die Vorwürfe der beiden Verbände, dass in der Diskussion rassistische oder antimuslimische Äußerungen gemacht wurden“ sehr ernst nehme. Um den Vorfall aufzuarbeiten, stellte der Landesjugendring die Gründung einer Arbeitsgruppe in Aussicht und bot Young Schura und der DITIB Jugend in diesem Rahmen eine Zusammenarbeit an.“ [7] Dieses Angebot nahmen die Verbände nicht an.

Vor kurzem wurde die Young Schura mit dem Bundespreis des Wettbewerbs „Aktiv für Toleranz und Demokratie“ ausgezeichnet. Das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ begründet die Auszeichnung damit, dass der Verband muslimische Vielfalt sichtbar mache und die muslimische Vielfalt in die Jugendverbände und politische Gremien trage.

Zu erwähnen ist auch, dass muslimische Jugendverbände es zuweilen bewusst ablehnen, sich um eine Förderung durch öffentliche Mittel zu bewerben, die den Sicherheitsdiskurs über junge Muslim*innen widerspiegeln. Denn durch die Teilhabe an jenen Strukturen befürchten sie, ihre Unabhängigkeit zu verlieren (Greschner 2021). So nachvollziehbar diese Strategie aus der Perspektive der Jugendverbände auch sein mag, bewirkt sie aus struktureller Sicht ein massives Partizipations- und Förderungsdefizit. Dabei hat die von der Bundesregierung einberufene Fachkommission zur Integrationsfähigkeit die Förderung einer organisierten Teilhabe der jungen Generation mit migrationsbiografischer Familiengeschichte empfohlen (Fachkommission Integrationsfähigkeit 2021). Es ist der Staat, der hier als Garant für gleichberechtigten Zugang zum Jugendhilfesystem fungiert und dieser Selbstverpflichtung auch im Falle von muslimischen Jugendlichen folgen sollte.

Mangelnde Autonomie

Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Universität Leipzig mit dem Titel „Die religionswissenschaftliche Erforschung des Engagements von religiösen Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Vereinen“ befasst sich die Wissenschaftlerin Sabrina Weiß neben christlichen und jüdischen auch mit muslimischen Jugendorganisationen und beobachtet, dass muslimische Jugendverbände mit der Herausforderung einer „mangelnde(n) Autonomie beim Zugriff auf Ressourcen (Fördermittel) für die muslimische Jugendarbeit“ konfrontiert sind (Weiß 2021, S. 400). Die Erfahrungswerte ihrer Interviewpartner*innen zeigen, dass sie insbesondere dann an Förderstrukturen partizipieren können, wenn christliche Träger als Garant fungieren und dass die Erfolgsaussichten bei Anträgen, die eigenständig von muslimischen Jugendverbänden eingereicht werden, gering sind (ebd).

Zweifelsohne zeigen sich Allianzbildungen als wertvolle und erfolgsversprechende Herangehensweisen, wenn es darum geht, die Professionalisierung und strukturelle Inklusion von neugegründeten Trägern mit Förderabsichten zu fördern. Allerdings muss das Ziel dieser Allianzen die erfolgreiche Überführung und Inklusion in das Jugendverbandssystem sein. Wie Chehata zu Recht einwirft, ist dabei eine macht- und herrschaftskritische Analyse von Teilhabestrukturen unerlässlich (Chehata 2017). Bleibt diese aus, wird eine Aneinanderreihung von Tandemprojekten die eigenständige und strukturelle Eingliederung der Verbände auf Dauer behindern, statt sie zu befördern. Weiß macht auf die Gefahr aufmerksam, dass mit solchen Kooperationen bestehende Privilegien und Strukturen im System reproduziert werden können und „nur einigen wenigen zur Sichtbarkeit und Anerkennung verholfen wird, aber andere ausgeschlossen bleiben, die die Anpassungsleistung nicht erbringen.“ (Weiß 2021, S. 402)

Eine mögliche Alternative könnte die Selbstorganisation der betroffenen Vereine in größeren Strukturen sein: Im Rahmen des Modellprojektes „Extrem demokratisch – Muslimische Jugendarbeit stärken“, welches von RAA Berlin konzipiert, durchgeführt und vom Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurde, entstand im Jahr 2018 auf einem Netzwerktreffen unter Teilnahme engagierter muslimischer Organisationsvertreter*innen die Idee eines Bündnisses für muslimische Jugendorganisationen. Die aktiven Jugendlichen waren sich darin einig, dass es ähnliche Herausforderungen sind, die muslimische Jugendverbände an einer gleichberechtigten Teilhabe an den Jugendverbandsarbeitsstrukturen und ihren Ressourcen behindern. Durch die Gründung eines Bündnisses erhoffen sie sich eine stärkere Interessensvertretung gegenüber Fördermittelgeber*innen (Nofal 2019).

Aktuell vereint das Bündnis insgesamt vierzehn Mitgliedsverbände und agiert unter folgendem Leitbild: „Unter Wahrung der Eigenheit der einzelnen Akteure sollen gemeinsame Themen und Bedarfe ermittelt werden, um diese mit gebündelter Stimme zu vertreten bzw. umzusetzen. Das Bündnis will damit dazu beitragen, Jugendarbeit mit muslimischen Organisationen insgesamt zu professionalisieren, sichtbarer zu machen und zu mehr Anerkennung und Ressourcen zu verhelfen.“ (ebd, S. 39)

Der Beitrag wurde überarbeitet.


Anmerkungen

[1] Mecheril beschreibt Integration als Dispositiv und versteht darunter „das Bündel von Vorkehrungen, Maßnahmen und Interpretationsformen“ die eine Unterscheidung „zwischen natio-ethno-kulturellem „Wir“ und „Nicht-Wir““ legitimieren. (Mecheril 2011, S. 52).

[2] Foroutan beschreibt mit dem Konzept „Postmigration“ eine durch Migration geprägte Gesellschaft, die im Wandel ist. Migrationen werden als gesellschaftsprägende Phänomene anerkannt und wirken sich auf gesellschaftliche Strukturen, Institutionen sowie Kulturen des Landes aus. Diese wiederum erkennen und nehmen diese Wirkung an (Foroutan 2015).

[3] Der Begriff „Migrationsandere“ ( Mecheril 2016, S. 11) macht darauf aufmerksam, dass Andersheit immer wieder konstruiert wird und mit diesen Konstruktionen, Festschreibungen und Pauschalisierungen einhergehen.

[4] Die Schura Niedersachsen ist ein korporativer Landesverband mit 91 Mitgliedsvereinen, der 2002 gegründet wurde und nur in Niedersachsen eingetragene Moscheevereine umfasst. Für nähere Informationen: https://www.schura-niedersachsen.de, letzter Zugriff am 03.12.21.

[5] https://www.schura-niedersachsen.de/pressemitteilungen/schura-niedersachsen-gru-ndet-ihren-landesjugendverband-young-schura-niedersachsen/, Letzter Zugriff am 03.12.21

[6] https://twitter.com/youngschura/status/1368277455644033025/photo/1, letzter Zugriff am 03.12.21.

[7] https://www.ljr.de/ljr-nds/beschluesse/stellungnahmen.html, Letzter Zugriff am 03.12.21


Literatur

Attia, Iman; Keskinkılıç, Ozan Zakariya; Okcu Büşra (2021): Muslimischsein im Sicherheitsdiskurs. Eine rekonstruktive Studie über den Umgang mit dem Bedrohungsszenario. Unter Mitarbeit von Ouassima Laabich-Mansour. Bielefeld: Transcript.

Bonus, Stefanie; Cano, Marcela; Wenzler, Nils (2021): Über den Prozess der Legitimierung. Selbstorganisationen junger Menschen und die (Un‑)Möglichkeit von Teilhabe im jugendpolitischen System der Interessenvertretung. In: Sozial Extra 45, S. 29–333. Online verfügbar unter https://doi.org/10.1007/s12054-021-00424-5, zuletzt geprüft am 04.12.21.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020): 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. Hg. v. BMFSFJ. Berlin. Online verfügbar unter https://www.bmfsfj.de/resource/blob/162232/27ac76c3f5ca10b0e914700ee54060b2/16-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf, zuletzt aktualisiert am 26.10.2021, zuletzt geprüft am 26.10.2021.

Ceylan, Rauf; Kiefer, Michael (2016): Muslimische Wohlfahrtspflege in Deutschland: Eine historische und systematische Einführung. Wiesbaden: Springer VS.

Chehata, Yasmine (2017): Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft – Vereine und Verbände junger Menschen mit Migrationshintergrund (VJM) als jugendpolitische Akteure der Jugendarbeit. In: Ayca Polat (Hg.): Migration und Soziale Arbeit. Wissen, Haltung, Handlung. Stuttgart: Kohlhammer, S. 153–164.

Chehata, Yasmine (2021): Postmigrantische Jugendarbeit. Vom Abschied von der Interkulturellen Öffnung zur Re-Demokratisierung der verbandlich organisierten Jugendarbeit. In: Judith Dubiski, Claudia Hermens, Stefan Schäfer und Andreas Thimmel (Hg.): Praxisforschung in der non-formalen Bildung. Zum Zusammenhang von Bildung, Politik und Forschung. Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag, S. 133–156.

Deutscher Bundesjugendring (2004): Potentiale nutzen und ausbauen! – Jugendverbände und die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Hg. v. Deutscher Bundesjugendring.

Fachkommission Integrationsfähigkeit (2021): Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten. Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit. Hg. v. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Online verfügbar unter https://www.integrationsbeauftragte.de/resource/blob/1872554/1875934/5a5d62f9636b87f10fd0e271ba326471/2021-01-20-bericht-fachkommission-data.pdf?download=1, zuletzt geprüft am 04.12.21.

Foroutan, Naika (2015): Die postmigrantische Gesellschaft. Bundeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/205190/die-postmigrantische-gesellschaft, zuletzt geprüft am 04.12.21.

Greschner, Deniz (2021): Muslimische Jugendverbände. Über ihre Diversität und die Bedeutung ihrer Schutzräume für die Jugendverbandsarbeit. In: Sozial Extra 45, S. 334–338. Online verfügbar unter https://doi.org/10.1007/s12054-021-00419-2, zuletzt geprüft am 04.12.21.

Hamdan, Hussein; Schmid, Hansjörg (2014): Junge Muslime als Partner. Ein empiriebasierter Kompass für die praktische Arbeit. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Jagusch, Birgit (2019): Muslimische Akteur*innen in der Kinder- und Jugendarbeit: Von gläsernen Decken und braver spaces. In: Forum Jugendhilfe, S. 43–50.

Mecheril, Paul (2011): Wirklichkeit schaffen: Integration als Dispositiv. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 61 (43), S. 49–54. Online verfügbar unter https://www.bpb.de/apuz/59747/wirklichkeit-schaffen-integration-als-dispositiv-essay, zuletzt geprüft am 03.12.21.

Mecheril, Paul (Hg.) (2016): Handbuch Migrationspädagogik. Weinheim: Beltz.

Nofal, Lydia (2019): Bündnis für muslimische Jugendarbeit. Hg. v. RAA Berlin. Berlin. Online verfügbar unter https://www.jugendarbeit-staerken.de/wp-content/uploads, zuletzt geprüft am 04.12.21.

Weiß, Sabrina (2021): Anerkennung im Konditional? Zur vertikalen Mobilität von muslimischen Jugendorganisationen. In: Soziale Arbeit 70 (10/11), S. 397–403.

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