Gesellschaftskritik zwischen Legitimität und Demokratiefeindlichkeit
25. August 2020 | Radikalisierung und Prävention

Gesellschaftskritik kann auf Problemlagen pluralistischer Gesellschaften hinweisen und notwendige Veränderungen anstoßen. Wie könnte man legitime von illegitimer Gesellschaftskritik unterscheiden? Wie gehen wir als Gesellschaft mit berechtigter Kritik an politischen Entscheidungen um? Dieser Beitrag, den ufuq.de-Mitarbeiterin Maral Jekta im Rahmen des RISE-Projektes verfasst hat, untersucht, wie populistische und extremistische Gruppen ihre Ideologie als Gesellschaftskritik tarnen und gibt Empfehlungen für den Umgang mit Gesellschaftskritik im pädagogischen Kontext.

Kritik an etablierten Werten und Normen sowie gesellschaftlichen Strukturen ist Teil pluralistisch verfasster Gemeinwesen. Artikuliert wird Gesellschaftskritik von unterschiedlichen sozialen und politischen Gruppen in verschiedenen gesellschaftlichen Sphären wie etwa der Wirtschaft, Politik, Kunst, Wissenschaft und Religion. Ganz allgemein lässt sich Gesellschaftskritik als ein Wissen beschreiben, „dass etwas fehlt, dass etwas nicht ist, wie es sein sollte, dass etwas imperfekt ist“ (Gebhard 2006, S. 269).

Zu den Aufgaben politischer Theorie, Soziologie und Philosophie zählt es seit jeher, politische und gesellschaftliche Ordnungen auf ihre Legitimität und mögliche Defizite hin zu analysieren, auf als Missstand empfundene Realitäten hinzuweisen und Theorien für verändernde politische Praxis zu entwickeln. Im Allgemeinen wird Gesellschaftskritik als legitim anerkannt, wenn sie bislang unbeachtete, aber für Gesellschaften relevante Phänomene erschließt und prüft, ob die herrschende Praxis dem gesellschaftlichen Kanon der Grundwerte entspricht (vgl. Iser 2004, S. 153).

In Deutschland ist dieser Kanon in Form der freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) festgeschrieben. Als unveränderbare Grundprinzipien werden darin unter anderem die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit genannt (vgl. Art. 21 II GG). An die fdGO geknüpft ist das Konzept der wehrhaften Demokratie. Dieses ermöglicht ein präventives Vorgehen gegen sogenannte Feinde (also Personen, Parteien, Vereine und Organisationen) der Demokratie. Wer Feind ist, wird durch das Extremismuskonzept bestimmt, das eine klare Grenzziehung zwischen der Demokratie und ihren Feinden verspricht (vgl. Fuhrmann 2019:17).

Kritiker*innen bemängeln, dass dieses Versprechen nicht eingehalten werde und dadurch die Entscheidung darüber, wer Extremist*in sei und wer nicht der Willkür und der politischen Motivation der Exekutive(n) unterliege. Die vage Formulierung, so der Vorwurf, diene dazu, früh in den politischen Willensbildungsprozess einzugreifen und politisch Andersdenkende auszuschalten (vgl. ebd. 215). Verfechter*innen des Konzepts betonen hingegen, dass die begriffliche Flexibilität und der damit einhergehende Interpretationsspielraum notwendig seien, um neuartige Formen des Extremismus frühzeitig zu entlarven und zu bekämpfen (ebd. 230).

Auch die Kriterien der fdGO lassen einen Interpretationsspielraum zu (vgl. ebd. 303), der die Grundlage für eine pluralistische Gesellschaft bietet, in der bis zu einer Grenze unterschiedliche Lebensweisen und Wertkonzeptionen gelebt werden können. Innerhalb dieses Spannungsfeldes kann Gesellschaftskritik ausgeübt werden. Resultate legitimer Gesellschaftskritik können beispielsweise divergierende Gerechtigkeitskonzeptionen mit Forderungen nach Ressourcengerechtigkeit, ökologischer Generationsgerechtigkeit, Verteilungs-, Teilhabe-, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit sein. Auch libertäre Forderungen nach einer teilweisen Eingrenzung staatlicher Intervention in wirtschaftliche Belange zugunsten radikaler Freiheitsrechte können Ausdruck legitimer gesellschaftskritischer Positionen sein. Diese Spannbreite spiegelt sich innerhalb der deutschen Parteienlandschaft wider. So kritisieren gegenwärtig bspw. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Umweltpolitik der Regierungsparteien, die Partei Die LINKE deren Sozialpolitik, während sich die FDP für mehr Marktfreiheit einsetzt.

Zusätzlich gehört es zu den Aufgaben von Medien, eine Kritik- und Kontrollfunktion in der Gesellschaft wahrzunehmen, wenn nötig auf Fehlentwicklungen hinzuweisen und politische Entscheidungen zu hinterfragen (vgl. Chill/Meyn 1996, S. 2-5). Gesellschaftskritik zeigt sich darüber hinaus in sozialen Bewegungen, wie der Bewegung „Fridays for Future“, die wesentlich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen getragen wird und eine sozialökologische Wende einfordert. Auch online wird Gesellschaftskritik ausgeübt. Dort erreichen erfolgreiche YouTuber*innen wie Julien Bam, Felix von der Laden und Rezo mit einzelnen Beiträgen zu gesellschaftspolitischen Fragen ein großes jugendliches Publikum[1]. Die von den bisher genannten Akteur*innen vorgebrachte Kritik bewegt sich im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung und ist legitim. Sie verweist auf gesellschaftliche Missstände und schlägt alternative Handlungsstrategien zur Lösung der ausgemachten Probleme vor. Dabei bezieht sie sich auf den gesellschaftlichen Wertekanon und daraus abgeleitete Normen und Grundprinzipien. Die Kritiker*innen identifizieren sich grundsätzlich mit demokratischen Orientierungen und menschenrechtlichen Werten. Gesellschaft und Grundgesetz bieten Raum für Pluralismus und damit auch für Kritik an den gesellschaftlichen und politischen Strukturen.

Über Graubereiche (il)legitimer Gesellschaftskritik

Wie schwierig eine formelle Abgrenzung von Gesellschaftskritik und Verfassungsfeindlichkeit ist, wird am Beispiel des von Verfassungsschutzbehörden eingeleiteten Prüfverfahrens bezüglich der AfD deutlich. Infolge des Verfahrens ist die gesamte Partei zum Prüffall erklärt worden, während die AfD-Jugend und der völkisch-nationalistische „Flügel“ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke als Verdachtsfall [2] eingestuft werden (vgl. Meister et al. 2019).[3] Der Vergleich gesellschaftskritischer Äußerungen von Alexander Gauland, dem ehemaligen Bundesvorsitzenden der AfD, und Höcke macht die fließenden Übergänge in den Bereich der Verfassungsfeindlichkeit sichtbar. Beide äußern sich systemkritisch, werden aber von den Verfassungsschutzbehörden unterschiedlich bewertet. Gauland attackiert etwa in einem Interview mit der FAZ „das politische System im Sinne des Parteiensystems“ (Gauland nach Kohler 2018). Konkret müssten, so der AfD-Politiker, „die Parteien, die uns regieren, ich kann auch sagen: das System Merkel (ebd.) abgeschafft werden. Ähnlich argumentiert Höcke, wenn er in einer Rede sagt: „wir dürfen uns nicht an einer Person festmachen (…) Merkel war das Feindbild (…). Wir müssen klar erkennen (…), dass nicht Merkel das Problem ist, sondern dass sie nur der Kopf eines stinkenden Fisches ist. Dass nicht nur Merkel weg muss, sondern dass das Merkel-System weg muss, liebe Freunde!“ (vgl. Meister et al. 2019).

In der Gesamtschau betrachtet, kommt die Analyse des Verfassungsschutzes zu dem Schluss, dass sich in Gaulands Äußerungen keine ausdrücklichen oder impliziten Aufforderungen zu einem umstürzlerischen Vorgehen finden. Höcke hingegen verletzt in seinen Reden u.a. die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip (vgl. ebd.).

In diesem juristischen und semantischen Graubereich bewegen sich auch islamistische und rechtsextreme Gruppen mit ihrer Gesellschaftskritik. Dennoch erfahren sie von Teilen der Erwachsenen und Jugendlichen Zustimmung. Die Gruppierungen stoßen u.a. deshalb bei diesen auf Zuspruch, weil manche von ihnen Parteien und staatlichen Institutionen zunehmend misstrauen (vgl. Reinemann et al. 2019, S. 43). So ist es etwa „für relevante gesellschaftliche Gruppen (…) nicht vorstellbar, dass die reiche Bundesrepublik die Aufnahme einer nennenswerten Zahl von Geflüchteten bewältigen und sich als vielfältige Gesellschaft fortentwickeln könnte“ (Besand 2019, S. 179). Auch Medien erleben einen großen Vertrauensverlust. Dieser ist nicht zuletzt durch die systematische Diffamierung von Medien und Journalist*innen durch populistische und extremistische Gruppen bedingt. Einer Allensbach-Umfrage zufolge sind 39% der erwachsenen Bevölkerung der Meinung, dass die „Medien nicht objektiv berichten, sondern Sachverhalte verdrehen oder bestimmte Tatsachen ganz verheimlichen“ (Institut für Demoskopie Allensbach 2015, S. 6).

Manche vertrauen alternativ auf rechtsextreme und islamistische Positionen, die durch ihre Angriffe auf die Grundwerte pluralistischer Gesellschaften zunehmend zu deren Polarisierung führen. In dem Spannungsfeld zwischen Gesellschaftskritik und Demokratiefeindlichkeit mobilisieren beide Gruppen für die Durchsetzung antipluralistischer Werte und Normen – so auch im Netz, wo zunehmend islamistische und rechtsextreme Angebote, die sich an Jugendliche und junge Erwachsene wenden, sichtbar werden. Dabei knüpfen sie an aktuelle Kritik an politischer Ordnung und gesellschaftlichen Missständen an, begegnen diesen aber mit vereinfachten und vermeintlich eindeutigen Problemdeutungen und stellen der Prämisse der politischen Alternativlosigkeit und des Handlungszwangs vereindeutigende Problemdiagnosen und radikale Lösungsmöglichkeiten entgegen. Dafür greifen sie mitunter lebensweltliche und zugleich gesellschaftlich und politisch relevante Fragen von Jugendlichen auf und bedienen konkrete Bedürfnisse nach Austausch, Orientierungssuche, Identitätsbildung und Selbstwirksamkeit.

Vergleicht man die jeweiligen gesellschaftskritischen Narrative, können u.a. ähnliche Muster festgestellt werden, wenn die jeweilige Position in Bezug auf Demokratie, Kapitalismus, Werte und Gender betrachtet wird. Dabei beziehen sich beide Gruppen stark aufeinander und entfalten „eine symbiotische Wirkung. (…). Beide negieren und demontieren demokratische Grundwerte wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Religionsfreiheit. Mehr noch: Rassismus gegen Muslim_innen bereitet den Boden für die Radikalisierung durch islamistische Fundamentalist_innen (vgl. Fielitz et al. 2018, S. 7). Jugendliche und junge Erwachsene können anfälliger für solche Inhalte sein, weil ihr Demokratieverständnis, ihre Identität sowie die Wertmaßstäbe noch in der Entwicklung sind (vgl. Torney-Purta 1992, S. 12-25).

Unabhängig davon, ob die von den Akteur*innen vorgebrachte Gesellschaftskritik legitim ist oder nicht, bewegt sich das mit der jeweiligen Gesellschaftskritik transportierte Gedankengut zwischen Illegitimität und Illegalität. Die hier untersuchten Akteur*innen rufen nicht offen zu Gewalt oder zum Systemsturz auf. Ihre gesellschaftskritischen Narrative sind nicht illegal. Manchmal sind diese nicht einmal illegitim. So trägt der Westen durch Waffenexporte etwa historisch und aktuell Verantwortung für innerstaatliche Konflikte im Nahen Osten – ein zentraler Punkt islamistischer Gesellschaftskritik. Auch ist insbesondere die von der AfD vorgebrachte Kritik am Strukturabbau im ländlichen Raum insgesamt und in Ostdeutschland nicht illegitim. Die Entscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt die Akteur*innen den Boden der fdGO verlassen, obliegt dem Bundesverfassungsgericht.

Dennoch sind viele mit der Gesellschaftskritik verwobene Inhalte, die veröffentlicht werden, illegitim und zutiefst antipluralistisch bzw. antidemokratisch. In diesen kommt zum Ausdruck, dass die Akteur*innen religiöse, kulturelle sowie politische Vielfalt ablehnen und Andersdenkende abwerten. Problematisch an der jeweiligen Kritik ist überdies die Ablenkung mancher Akteur*innen von partizipativen Möglichkeiten der Politikgestaltung. Wahlen stellen in der Logik solcher Gruppen wie Generation Islam und der Identitären Bewegung keine Option für politische Gestaltung dar. Vielmehr werden die eigenen Gesellschafts- und Ordnungsvorstellungen als Gegenentwurf zu demokratischen Gesellschaften inszeniert. Sowohl islamistische Gruppierungen als auch solche aus dem rechten Spektrum führen einen strategischen reaktionären Kampf gegen die demokratische Gesellschaftsordnung und den darin errungenen Rechten emanzipativer Bewegungen. Ziel beider Gruppen ist es, das Vertrauen in das demokratische Gesellschaftssystem und demokratische Prozesse zu untergraben. Vor dem Hintergrund dieses Ziels sind die gesellschaftskritischen Narrative islamistischer und rechtsradikaler und rechtsextremer Strömungen zu verstehen.

Struktur der Expertise

In der gesamten Kurzexpertise wird die Rolle islamistischer und in einem kleineren Umfang rechtsextremer Gesellschaftskritik im Hinblick auf ihre ideologischen und lebensweltlichen Anknüpfungspunkte für Jugendliche und junge Erwachsene untersucht, um Ähnlichkeiten und Unterschiede aufzuzeigen und phänomenübergreifende Präventionsansätze anzuregen. Die dort untersuchten gesellschaftskritischen Narrative sind beispielhaft für Akteur*innen aus dem islamistischen und salafistischen Spektrum sowie rechtsradikalen [4] und -extremen [5] Gruppierungen. Die Kurzexpertise hat nicht den Anspruch, diese in Gänze darzustellen, sondern zeigt, inwieweit solche Gruppierungen Themen ansprechen, die auch im gesamtgesellschaftlichen Diskurs viel Aufmerksamkeit erfahren. Dafür bezieht sich die Kurzexpertise vor allem auf die Inhalte der islamistischen Gruppierung Generation Islam (GI), die online in allen sozialen Netzwerken präsent ist und niederschwellige Inhalte verbreitet. Punktuell werden Inhalte der salafistischen Prediger Pierre Vogel und Mohammad Abul Baraa untersucht. Die in der Folge vorgestellten rechtsextremen und -radikalen Inhalte kommen zumeist aus dem Umfeld der Identitären Bewegung (IB) sowie des „Flügels“ der AfD. Beide Gruppierungen stehen sich ideologisch sehr nahe.

Im letzten Teil der Kurzexpertise werden die Herausforderungen, die sich angesichts extremistischer Gesellschaftskritik für Pädagog*innen ergeben, und entsprechende Handlungsempfehlungen für Praktiker*innen aus der schulischen und außerschulischen politischen Bildung aufgezeigt.

Dieser Beitrag ist die Einleitung einer Kurzexpertise, die zuerst auf der RISE-Webseite veröffentlicht wurde. Wir danken RISE und Maral Jekta für die Erlaubnis, den Beitrag hier wiederveröffentlichen zu dürfen.


Anmerkungen

[1] Die Kommentarspalten in den sozialen Medien lassen vermuten, dass ein großer Teil der Abonnent*innen jugendlich ist.

[2] Bei Verdachtsfällen kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, um Informationen zu sammeln und auszuwerten. Ein Prüffall ist dagegen nur die Vorstufe eines solchen Verdachtsfalles.

[3] Die AfD reichte Mitte Januar gegen die Beobachtung der JA und des „Flügels“ durch das BfV Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein.

[4] Als „rechtsradikal werden politisch-ideologische Einstellungen bezeichnet, die durch Rückgriff auf den ultranationalistischen Mythos eine Radikalisierung nach rechts und damit eine Revision der Verfassungswirklichkeit anstreben.“ (Nandlinger 2008)

[5] Als rechtsextrem gelten Personen, die die fdGO ablehnen und ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System auf Grundlage eines nationalistisches und rassistisches Gedankenguts etablieren wollen und dabei auch zu Gewalt greifen würden (vgl. ebd).


Literatur

Besand, Anja/ Overwien, Bernd/ Zorn, Peter (Hg.) (2019). Politische Bildung mit Gefühl. Vom Umgang mit Gefühlen und anderen Kleinigkeiten im Feld von Politik und politischer Bildung. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Chill, Hanni/Meyn, Hermann (1996). Funktionen der Massenmedien in der Demokratie. In: Informationen zur politischen Bildung, 260, S. 2-5.

Fielitz, Maik/ Ebner, Julia/ Guhl, Jakob/ Quent, Matthias (2018). Hassliebe. Muslimfeindlichkeit, Islamismus und die Spirale gesellschaftlicher Polarisierung. Berlin: Amadeu-Antonio-Stiftung.

Fuhrmann, Maximilian (2019). Antiextremismus und wehrhafte Demokratie. Kritik am politischen Selbstbewusstsein der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

Gebhard, Gunther/ Meißner, Stefan/ Schröter, Steffen (2006). Kritik der Gesellschaft? Anschlüsse bei Luhmann und Foucault. In: Zeitschrift für Soziologie, 35(4), S. 269-285.

Institut für Demoskopie Allensbach (2015). Vertrauen und Skepsis – Bürger und Medien.

Iser, Matthias (2004). Gesellschaftskritik. In: Göhler, Gerhard/ Iser, Mattias/ Kerner, Ina (Hrsg.), Politische Theorie. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 155-172.

Kohler, Berthold (2018). Phantasien der AfD. Früher nannte man das Säuberung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Meister, Andre/ Biselli, Anna/ Reuter, Markus (2019). Wir veröffentlichen das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD.

Nandlinger, Gabriele (2008). Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus….?.In: Dossier Rechtsextremismus der Bundeszentrale für politischen Bildung (bpb).

Reinemann, Carsten/ Nienierza, Angela/ Fawzi, Nayla/ Riesmeyer, Claudia/ Neumann, Katharina (2019). Jugend – Medien – Extremismus. Wo Jugendliche mit Extremismus in Kontakt kommen und wie sie ihn erkennen. Wiesbaden: Springer VS.

Torney-Purta, Judith (1992). Cognitive representations of the international political and economic systems in adolescents. In: Haste, Helen/ Torney-Purta, Judith (Hrsg.), The development of political understanding. San Francisco: Jossey-Bass, S. 12-25.

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