Die Regeltreue der Schule – Warum Lehrkräfte die Schulregeln nicht vernachlässigen sollten
26. Dezember 2018 | Demokratie und Partizipation, Diversität und Diskriminierung, Radikalisierung und Prävention

Wenn wir über Schule und Zivilgesellschaft nachdenken, dürfen wir den Staat nicht vergessen. Wie rechtskonform ist pädagogisches Handeln? Und was geschieht, wenn die Schule ihren eigenen Regeln nicht folgt? Das diskutiert der Studiendirektor im Ruhestand und Experte für Demokratiepädagogik Kurt Edler.

Wenn man im Beruf mit ganz jungen Menschen zu tun hat, kann man sich einbilden, der Politiksphäre ganz fern zu sein. Aber das stimmt nicht. In Wirklichkeit ist die pädagogische Arbeit in Kita und Grundschule ganz ungeheuer politisch. Dass dies häufig übersehen wird, liegt an der Vorstellung, Politik sei die Domäne der Erwachsenen. Ein zu enger Politikbegriff kann uns glauben machen, Pädagogik habe mit Politik nichts zu tun.

Unsere Vorstellungen von der Entwicklung eines Kindes sind immer getragen von einem Mündigkeitsideal, und die pädagogische Hoffnung ist, das Kind werde aus seiner persönlichen Freiheit das Beste machen. Die US-Verfassungsgründer nannten das „the pursuit of happiness“ (dt. „das Streben nach Glück“). In der Geschichte des politischen Denkens werden im 19. und 20. Jahrhundert die großen Auseinandersetzungen um Freiheit und Ordnung ausgetragen.

Die öffentliche Erziehung ist in diese Kämpfe verwickelt. Die preußische Schule steht für die „Freuden der Pflicht“, wie es bei Siegfried Lenz in der „Deutschstunde“ heißt, und erst allmählich setzen sich in der Nachkriegsschule der alten Bundesrepublik auch Ideale persönlicher Emanzipation durch. So richtig eigentlich erst im Jahr 1968; meine alten Pauker waren durch die Schule des Nationalsozialismus gegangen und konnten sich mit dem noch zaghaften Freiheitspathos der jungen Bundesrepublik kaum anfreunden.

Regelkritik als politische Emanzipation

Als Referatsleiter am Landesinstitut bin ich viel an Hamburger Schulen herumgekommen und war immer wieder erstaunt, dass teilweise schon auf den Fluren, aber auch in den Klassenzimmern die Wände übersäht von Regeln waren. Manchmal fiel mir in dem Moment die sarkastische Redensart ein: „Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert“, und ich malte mir aus, was wohl an der Schule los ist, wenn sie so viele Regeln so demonstrativ herausstellen muss.

Dennoch bestärkte mich dieses Erlebnis darin, die Schulen zu unterstützen; denn in meinen vielen Lehrerjahren habe ich an den Schulen, an denen ich arbeitete, weniger unter dem Zwang eines Regel-Regimes gelitten als vielmehr unter der Untreue der Schule gegenüber ihren eigenen Regeln.

Komischerweise stelle ich mir aber erst heute, im Rückblick aus dem Ruhestand, die Frage, woher diese Untreue kommt. Dabei fällt mir das deftige Diktum eines türkischen Schülers ein, das ich vor mehr als zwanzig Jahren aufgeschnappt habe: „Ihr Deutschen habt irgendwie so ‘nen Hitler-Fimmel.“

Die schiere Lust, gegen Regeln und Vorschriften zu verstoßen

Er sagte das in einem Gespräch über die offensichtlich nicht funktionierende Ordnung an unserer Schule, die wir beide gemeinsam als Problem wahrnahmen. Das Wort fiel in einer Zeit, in der so markige Parolen wie die vom „Mut zur Erziehung“ noch nicht zu hören waren. Was er meinte, war eine geradezu neurotische Abneigung gegen Ordnung, verbunden mit einer Selbststilisierung vieler Pädagogen und Pädagoginnen als freiheitliche Geister.

Zu beobachten war sogar die schiere Lust, gegen Regeln und Vorschriften zu verstoßen. Im Selbstverständnis vieler Kolleginnen und Kollegen aus meiner Generation drückte sich die linke Staatskritik in einer Infragestellung nicht nur der Autoritäten, sondern auch der Schulgesetze und Schulregeln aus.

Und in der Tat, wir waren für unsere Leitungen sehr schwierige, wenn auch dabei sehr kreative Mitarbeiter_innen. Für uns galt, was die österreichische Schulforscherin Marlies Krainz-Dürr das „Autonomie-Paritäts-Syndrom“ genannt hat. Erst im Laufe der Jahre fiel uns auf, dass wir, indem wir politische Opposition im Dienst spielten, die Schule kaum einen Millimeter voranbrachten dies umso mehr, als sich die allermeisten von uns der Übernahme einer Vorgesetztenfunktion verweigerten.

Man wollte ja schließlich nicht „auf der anderen Seite“ stehen. Was uns damit allerdings verlorenging, war die Erfahrung, ein System zu steuern und sich mit seiner Funktionsweise auseinanderzusetzen – mit anderen Worten, eine aktive Erfahrung mit Ordnung.

Demokratie heißt Rechtsstaat

Demokratie jedoch ist Ordnung, ist das, was Hannah Arendt die Konstitution der Freiheit genannt hat; und um die Dialektik von Freiheit und Ordnung geht es, wenn wir über Regeln an der Schule sprechen. Die Schule ist nicht nur ein Teil der Demokratie. Sie ist damit auch ein Teil des Rechtsstaats.

Unser gesamtes pädagogisches Handeln ist rechtsstaatlich überprüfbar und muss es sein. Die Schule ist kein rechtsfreier Raum. Als um 2010 die Enthüllungen über sexuelle Gewalt in pädagogischen Institutionen, zumal in Reformschulen und Priesterseminaren, Aufmerksamkeit erregten, wurde offenbar, dass sich dort Personen Freiheiten herausgenommen hatten, von denen sie glaubten, dass ihre pädagogische Stellung ihnen dazu das besondere Recht gegeben habe.

Ich war zwischen 1986 und 1993 Schöffe bei der Hamburger Strafjustiz und habe ein verwandtes Phänomen bei ganz anderen Menschen kennengelernt: Der Angeklagte spricht nie gegen das Prinzip des Rechts, sondern erklärt dem Gericht nur, warum er glaubte, es in jener besonderen Situation, in die er geraten war, ignorieren zu dürfen.

Der demokratische Verfassungsstaat beruht auf Werten, Prinzipien, Regeln und Verfahren. Aus den Grundwerten muss sich alles andere herleiten lassen. Die Verfassung ist dazu da, die Bürger_innen vor dem Staat zu schützen; insofern muss genauestens festgelegt sein, was der Staat tun darf und was nicht. Allein das Strafverfahren ist dem Verfassungsstaat ein ganzes Buch wert: die Strafprozessordnung. Und es gibt genaue Handhabe für den Fall, dass ein Prinzip, eine Regel oder eine Verfahrensbestimmung verletzt wird.

Die Nichteinhaltung einer Regel ist ein Rechtsverstoß. Eine einzige kleine Regelverletzung kann zum Wiederaufrollen eines ganzen Prozesses führen. Hat das Bundeskriminalamt die Tatwaffe, einen alten Vorderlader, daraufhin geprüft, ob man mit ihr gezielt auf zehn Meter Entfernung überhaupt einen tödlichen Schuss abgeben kann? Nein. Also muss das Gericht von vorne anfangen.

Regeluntreue beeinträchtigt Demokratiequalität

Aus pädagogischer Sicht mag dies als typische Pingeligkeit von Juristen und Juristinnen betrachtet werden. Aber auch im Schulalltag beeinträchtigt eine systemische Regeluntreue die Demokratiequalität. Systemisch ist sie dann, wenn sie aus dem System herauskommt und Folgen für das Ganze hat.

Quelle: Kurt Edler (CC BY-NC-ND 4.0)

Abb.: Die Folgen von Regeluntreue

Da ich als Lehrkraft Teil des Systems bin, ist meine Vernachlässigung von Schulregeln (ob pädagogischer oder organisatorischer Art) keine Privatsache. Da hilft mir auch meine eventuell vorhandene innere Distanz zum System nichts. Die Nichteinhaltung der Regeln führt zur Rechtsunsicherheit aus der Sicht der betroffenen Kinder und Eltern. Sie erzeugt sekundär eine Skepsis gegenüber staatlichen Institutionen und ein Misstrauen gegenüber der Rechtsordnung. Bleibt Protest gegen sie folgenlos, so kann das die politische Resignation und Verbitterung fördern. Es ist zum Beispiel eine Zumutung für die Schülerinnen und Schüler, wenn sich die Abfolge der Fachlehrkräfte im Laufe des Vormittags als ein wildes Regel-Zapping gestaltet.

Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit

Bei Herrn A. darf im Unterricht gegessen werden; bei Frau G. nicht, dafür ist bei ihr das spontane Herumlaufen im Klassenraum erlaubt. Bei Herrn E. bekommt jeder Junge einen Strafpunkt, wenn er den Raum betritt, ohne vorher seine Mütze abzusetzen. Ich weiß nicht, ob Jürgen Habermas dies mit „neuer Unübersichtlichkeit“ gemeint hat; aber es ist schrecklich. Und vor allem ist es überhaupt nicht liberal.

Denn was sich hier im Kleinen, schulalltäglich Banalen ereignet, ist ein Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit. Die Lehrerin bzw. der Lehrer jedoch ist die erste Person im Leben eines Kindes, die dem Kind als Repräsentantin des Staats gegenübertritt. Wie auch immer sie handelt und was sie sagt im Kopf des Kindes entsteht damit eine bestimmte Vorstellung vom Staat. Pädagogisches Handeln hat auch deshalb Konsequenzen für die Entstehung bestimmter politischer Einstellungen, die sich, je älter das Kind wird, mit Begriffen verbinden.

Anstoß für die vorliegende Reflexion gab eine Lehrerkonferenz, auf der gemeinsam über einen Weg nachgedacht wurde, wie im Handeln der Lehrkräfte die Verbindlichkeit der Regeln verstärkt werden kann. Dabei ging es sowohl um interkollegiale Regeln in den Arbeitsroutinen (Wie hinterlasse ich einen Fachraum nach dem Unterricht?) als auch um so heikle Fragen wie den Umgang mit verbaler Gewalt und Diskriminierung unter Gleichaltrigen.

Aber es ging auch um die Einhaltung von Kommunikationsstandards zwischen Kollegium und Schulleitung und um die Bereitschaft, Regelverstöße zu sanktionieren. Zusammengefasst ging es um die Regeltreue der Schule selbst.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Eines der größten Hindernisse scheint in solchen Problemlagen zu sein, dass man sich als Lehrkraft ein Herz fasst und interkollegial eine Beanstandung mitteilt. Das ist in anderen Berufen auch schwer; aber bei Lehrkräften noch schwerer. „Der Lehrer bewertet alles, nur nicht sich selbst“, lautet eine Redensart, und an ihr scheint etwas dran zu sein.

Bewertung erfolgt im Unterrichtsalltag immer „vertikal“; sie horizontal auszurichten, scheint ein Tabu zu verletzen. (Gerade deshalb plädiert übrigens die Demokratiepädagogik so lebhaft für das regelhafte Schülerfeedback gegenüber Lehrkräften: Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind fehlbar und müssen daher kritisierbar sein.)

Eine demokratische Pädagogik ermutigt ihre Schülerinnen und Schüler zur Kritik und entwickelt mit ihnen eine Kultur der Kritik. Dass diese sich manchmal im Ton vergreifen, ist meistens ein Indikator für das Fehlen einer solchen Kultur an ihrer Schule.

Quelle: Kurt Edler (CC BY-NC-ND 4.0)

Abb.: Was führt zu Regeltreue?

Hieraus folgt, dass es eine echte Schulentwicklungsaufgabe ist, Routinen der offenherzigen Aussprache und Kritik zu etablieren. Das kann man üben; das kann man lernen. Und es ist am Ende ein gutes Gefühl, wenn man weiß, was die anderen Kolleginnen und Kollegen über einen denken.

Regeltreue fußt in einer demokratischen Schule nicht auf Zwang oder Angst. Sie basiert auf der subjektiven Überzeugung der Beteiligten. Erziehung heißt eben auch: Dem jungen Menschen die Einsicht in die Notwendigkeit von Regeln vermitteln. Dass dieser Satz so konservativ klingt, liegt womöglich an unseren Ohren. Sie stammen vielleicht aus einer Zeit, in der Begriffe wie Pflicht negativ konnotiert waren.

Sehnsucht nach Rechtsstaatlichkeit

Junge Menschen, die dem Chaos eines Bürgerkriegs entronnen sind, haben ein viel größeres Bedürfnis nach einem Leben, das dadurch Sicherheit gewährleistet, dass es Regeln gibt, auf deren Einhaltung man sich verlassen kann. Wir werden also in den internationalen Vorbereitungsklassen noch viel mehr Sensibilität für die Sehnsucht nach klaren Verhältnissen vorfinden als bei jenen jungen Menschen, die sich mit der selbstverständlichen Gewissheit durch den öffentlichen Raum bewegen, dass ihnen keine Granaten auf den Kopf fallen.

Um Regeltreue bei Kindern, Jugendlichen und im Kollegium herzustellen, brauchen wir Überzeugungsfähigkeit und Durchsetzungsbereitschaft. Faszinierend war für mich bei unseren Besuchen in der Neuen Schule Hamburg (gestiftet von der Sängerin Nena), die Kinder und Jugendlichen mit der allergrößten Selbstverständlichkeit vom „Lösungskomitee“ sprechen zu hören, in dem ständig Sanktionen und zwar auch ganz erhebliche! – peer to peer verhängt werden.

So ist unter Jugendlichen an dieser Schule die Androhung einer Maßnahme völlig normal. Und wer sie androht, hat etwas auf seiner Seite, was an der „normalen“ Schule oft weitgehend fehlt: eine reale Durchsetzungsmöglichkeit.

Das Gift der Resignation

Lehrkräfte an einer „normalen“ Schule sind häufig den Regeln deshalb nicht sonderlich treu, weil sie sich bei der Durchsetzung von Sanktionen im Stich gelassen fühlen. Das gilt auch für Schulleitungen. Sie haben allzu oft erlebt, dass sie von ihrer Schulaufsicht oder der Rechtsabteilung der Schuladministration „zurückgepfiffen“ worden sind.

Oft fehlen aber auch intern Routinen der gegenseitigen Kontrolle. „Du darfst mich ruhig ermahnen, wenn ich wieder zu spät komme“, könnte ein befreiender interkollegialer Impuls lauten, um solche Routinen einzuführen.

Wenn sich in einem Kollegium die Misserfolgserfahrung beim Versuch, (gerechte und notwendige) Maßnahmen durchzusetzen, zur Resignation verfestigt hat, dann entsteht das gemeinsame Gefühl eines fehlenden Systemrückhalts. Das kommt durchaus vor: Man kann an einer Schule arbeiten, von der eigenen Arbeit überzeugt sein und zu derselben Schule als Ganzes dennoch kaum Vertrauen haben.

Die hochprofessionellen Unterstützungssysteme, die wir heute zur Verfügung haben, können einer Schule helfen, aus solch einem Schlammassel herauszukommen. Oft hat sich aber noch etwas viel Fataleres entwickelt. Es ist die Lust daran, sich in den immergleichen Problemlagen zu suhlen, nach dem Motto: Lieber ein bekanntes Unglück als ein unbekanntes Glück.

Ich war einst aktives Mitglied einer GEW-Betriebsgruppe, die sich mindestens einmal im Monat traf, um diesem masochistischen Vergnügen zu frönen. (Sie hat es übrigens nicht überlebt.)

Durchsetzungsfähigkeit

Abschließend müssen wir uns mit einer weiteren kollegialen Kompetenz beschäftigen: mit der Durchsetzungsfähigkeit. Bei der Betrachtung der Bedingungen von Durchsetzungsfähigkeit beim Umgang mit Regelverstößen schauen wir auf Kompetenzen, Charaktereigenschaften und Systemvoraussetzungen.

Der Begriff „Leitungsvertrauen“ hat eine doppelte Bedeutung: das Vertrauen der Leitung haben; und der Leitung vertrauen. Selbstverständlich geht es nicht darum, jemandem blind zu vertrauen. Das Vertrauen muss gerechtfertigt sein. Es muss sich aus den Erfahrungen ergeben, die aus verlässlichen Arbeitsbeziehungen resultieren.

Quelle: Kurt Edler (CC BY-NC-ND 4.0)

Abb.: Die verschiedenen Komponenten von Durchsetzungsfähigkeit

Durchsetzungsfähigkeit im pädagogischen Verhältnis ist etwas anderes, als sich im Boxring zu behaupten. Sie bedarf des Augenmaßes und der Empathie, der Abwägung und der Besonnenheit, und vor allem der Gelassenheit und der Vorwegnahme der Reaktionen der anderen Seite.

Wir erleben immer wieder, dass pädagogische Profis ihre Professionalität und Glaubwürdigkeit schlagartig einbüßen, weil sie sich aus einer Erregung oder Empörung zu falschen Maßnahmen hinreißen lassen. Eine Vierzehnjährige fragte mich unlängst auf einem Schülerworkshop zum Thema Demokratie an der Schule, welche Schimpfwörter man sich als Schüler_in eigentlich von Lehrkräften gefallen lassen müsse(!) und welche nicht.

Hier sind wir sehr nahe am Recht. Pädagogische Durchsetzungsfähigkeit setzt eine persönliche Rechtsklarheit voraus sowohl eine Grundrechtsklarheit als auch eine Kenntnis der Schülerrechte. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hand aufs Herz: Wer von Ihnen kennt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, und wer könnte sie auf schulische Situationen anwenden? Wenn der Ombudsmann der Hamburger Schulbehörde mal aus dem Nähkästchen plaudert, fallen einem die Ohren ab.

Dennoch. Auf dem Weg zu einer demokratischen Schule gehen wir geduldig voran und vergessen dabei nicht, dass Regeln kein Selbstzweck sind. Demokratiepädagogische Schulentwicklung stützt sich auf einen Konsens aller Beteiligten, der in einem Leitbild festgelegt ist, aus dessen Werten sich Regeln ableiten, deren Einhaltung durch transparente Verfahren gewährleistet wird.

Dieser Beitrag ist eine erweiterte Fassung eines Vortrags, den Kurt Edler im August 2016 in der Schule Surenland in Hamburg hielt und der zuletzt als Teil des Dossiers Schule und Zivilgesellschaft bei der Heinrich-Böll-Stiftung erschien. Der Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0. Wir danken dem Autor und der Heinrich-Böll-Stiftung für ihre Erlaubnis, den Beitrag hier zu veröffentlichen.

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