2. Gerechtigkeit, Ungerechtigkeit, Diskriminierung
Gerechtigkeit und Gleichheit bilden das Rückgrat einer demokratischen Gesellschaft. Doch was ist Gerechtigkeit? Und was passiert, wenn Gerechtigkeit und Gleichheit nicht hergestellt werden? Diese Fragen beleuchten wir in unseren Bildungsangeboten insbesondere mit Blick auf den Arbeitsmarkt.
Schon vor langer Zeit haben Menschen Regeln und Normen entwickelt, um ein faires Miteinander zu ermöglichen. Diese Ideen haben ihren Ursprung in der Antike, wo sie nicht nur das politische Denken, sondern auch das religiöse Empfinden geprägt haben. Die Grundprinzipien der Gerechtigkeit, die auch heute noch für unser gemeinschaftliches Zusammenleben von großer Bedeutung sind, wurden in dieser Zeit entwickelt. Es wurden Regeln formuliert, die eine gerechte Verteilung, gerechtes Handeln und ein harmonisches Miteinander gewährleisten sollten. Eine Person galt als gerecht, wenn sie entsprechend handelte – dies war ein Zeichen für Integrität und Güte. Im Laufe der Zeit hat sich der Blick auf Gerechtigkeit gewandelt. Mit der Entwicklung moderner Staatstheorien wurde der „Ort“ der Gerechtigkeit neu definiert. Sie sollte nicht mehr nur in der Verantwortung einzelner Individuen liegen, sondern vor allem in den Händen politischer Institutionen. Gerechtigkeit wurde als eine „Tugend sozialer Institutionen“ betrachtet und sollte nun durch Gesetze und Institutionen verwirklicht werden.
Trotz dieser Entwicklung existieren immer noch viele Bereiche in unserer Gesellschaft, in denen Ungerechtigkeit und Ungleichheit vorherrschen – ein idealer Nährboden für Diskriminierung und Ressentiments.
Das zeigt beispielweise eine Studie aus dem Jahr 2016, welche sich die Einladungsraten im Bewerbungsprozess angeschaut hat. Es wurden hierfür identische Bewerbungen an deutsche Unternehmen geschickt, wobei derselben Person drei verschiedene Namen zugewiesen wurde: „Sandra Bauer“ (Platzhalter für einen deutschen Namen), „Meryem Öztürk“ (türkisch klingender Name) und „Meryem Öztürk mit Kopftuch“. Die Einladungsraten variierten stark: Sandra Bauer erhielt 18,8 Prozent Einladungen, Meryem Öztürk 13,5 Prozent und Meryem Öztürk mit Kopftuch nur 4,2 Prozent. Das Ergebnis zeigt, dass Bewerberinnen mit türkischem Namen und Kopftuch sich trotz gleicher Qualifikation 4,5-mal häufiger bewerben mussten als Bewerberinnen mit typisch deutschem Namen. Menschen werden in diesem Beispiel aufgrund ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit benachteiligt, obwohl sie genauso qualifiziert sind. Das ist Diskriminierung.
Und davor sind Menschen nicht nur aufgrund von Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 geschützt, sondern seit 2006 auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll im privaten Bereich, z. B. bei der Wohnungssuche oder auch im Berufsleben, wie im oben genannten Beispiel, vor Diskriminierung schützen.[1] Trotz dieser Gesetze sind Benachteiligungen aufgrund von rassistischen Zuschreibungen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gesellschaftliche Realität.
In unseren Weiterbildungsmodulen bei DDD möchten wir die Teilnehmenden über verschiedene Formen von Diskriminierung in der Arbeitswelt aufklären, darunter Antisemitismus, Ableismus, Rassismus, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit sowie Diskriminierung aufgrund des Alters oder der Klassenzugehörigkeit. Wir möchten das Bewusstsein dafür schärfen, wie diese Diskriminierungen strukturell wirken und welche Auswirkungen sie haben können. Gemeinsam mit den Teilnehmenden möchten wir Handlungsmöglichkeiten erarbeiten, um einen professionellen Umgang mit Diskriminierung am Arbeitsplatz zu gewährleisten.