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Mahnwache des LSVD gegen Auftritt von Bilal Philips in Berlin

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[Nachtrag: Der Tagesspiegel berichtet, dass der Auftritt Philips abgesagt wurde.]

Der Auftritt des aus Jamaika stammenden Predigers Bilal Philips in der Neuköllner Nur-Moschee stößt auf Proteste. Die Veranstaltung am 13. Juni in Berlin, bei der der in Saudi Arabien ausgebildete Bilal zusammen mit dem Kölner Prediger Pierre Vogel sprechen wird, steht unter dem Titel "Islam - die missverstandene Religion" und findet im Rahmen einer Deutschlandtour statt. (hier ein Bericht aus dem Tagesspiegel)

In der Ankündigung der Veranstaltung heißt es unter anderem: "Das Bild des Durchschnittsmenschen über den Islam ist geprägt von Terror, Kopftuchzwang und Ehrenmorden. Und in einem Land, in dem Pressefreiheit gleichbedeutend ist mit der Lizenz zum Lügen ist, kann diese Tatsache nicht wirklich verwundern. (...) Was ist tatsächlich dran an den andauernden Berichten über erzwungene Ehen, geplante Anschläge und gelebte Verfassungsfeindlichkeit?"

Ähnlich wie die beiden populären, aber auch unter Muslimen heftig umstrittenen Prediger Pierre Vogel und Abdel Adhim, der in der Nur-Moschee tätig ist, gilt Bilal Philips als Verfechter eines salafitischen Islam, der eine Orientierung an den Werten und Vorstellungen aus der Frühzeit des Islam propagiert. (Hier ein aktueller Bericht des RBB über Abdel Adhim.) Auf besondere Kritik stößt Bilals Verurteilung von Homosexualität, die er als bestrafungswürdige Sünde bezeichnet.

Angesichts dieser Haltung, die er zum Beispiel in einer auf Youtube dokumentierten Fernsehsendung vertrat, ruft der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg zu einer Mahnwache vor der Moschee auf. In dem Aufruf zur Mahnwache erklärt der LSVD:

"Derartiges Gedankengut darf in Berlin keinen Platz haben und erst recht nicht öffentlich propagiert werden. Die von Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Glaubensfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln und die Tötung Homosexueller zu rechtfertigen. Artikel 4 findet seine Grenzen in der Werteordnung der Verfassung, insbesondere in Artikel 1, der die Unantastbarkeit der menschlichen Würde garantiert."

Im vergangenen Jahren haben sich verschiedene islamische Vereine ausdrücklich gegen schwulenfeindliche Hetze ausgesprochen. Im Zusammenhang mit einem Artikel in einem arabischsprachigen Berliner Anzeigenblatt, in dem vor dem Kontakt mit Schwulen gewarnt wurde, betonten sie, dass Homosexualität - auch wenn homosexuelle Handlungen aus ihrer Sicht Sünde seien - durch die individuelle Freiheit geschützt sei und keineswegs Gewalt oder Diskriminierungen rechtfertige.

Zur Diskussion um das Thema Schwulenfeindlichkeit unter Migranten und Muslimen siehe auch den Kommentar "Andere Realitäten - gleiche Homophobie" von Koray Yilmaz-Günay in der letzten Ausgabe unseres Newsletters.

(Bild: Ankündigung der Respekt Games 2009, die vom LSVD Berlin-Brandenburg ausgerichtet werden)