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Halal und Haram

Halal und haram sind Begriffe aus dem islamischen Recht. Halal sind religiös "statthafte" oder "erlaubte" Verhaltensweisen, während haram Verbotenes bezeichnet. In dieser Bedeutung sind die beiden arabischen Begriffe Muslimen weltweit vertraut. Gerade in nicht-islamischen Gesellschaften haben sie für viele Muslime eine besondere Bedeutung. Zum Beispiel in Bezug auf Nahrungsmittel: Zwar gehen die meisten Muslime eher individuell mit den religiösen Nahrungsmittelgeboten um – viele trinken Alkohol, einige essen Schweinefleisch. Für andere sind jedoch auch Sahnetorten, Fruchtsäfte oder Gummibärchen haram, wenn in ihnen Alkohol, Schwein oder anderes Fleisch bzw. Fleischrückstände enthalten sind, die nicht den religiösen Bestimmungen entsprechend behandelt wurden. Vor diesem Hintergrund bemühen sich viele Nahrungsmittelhersteller mittlerweile um halal-Zertifikate, die ausweisen sollen, dass bestimmte Produkte für religiöse Muslime unbedenklich sind.

Intensive Diskussionen gibt es auch über die Frage, ob und in welcher Form die Annahme von Bankzinsen halal oder haram ist. Viele Muslime legen diesbezügliche Koranverse als allgemeines Zinsverbot aus. Viele Banken bieten daher speziell für religiöse Muslime Anlageformen an, die sie als halal bezeichnen.

Weit größere Bedeutung im Alltag vieler Muslime hat jedoch der auch von Jugendlichen sehr häufig verwendete Begriff haram - und zwar in der Bedeutung von "Schande". Bezeichnet werden damit Verhaltensformen, die aus religiösen wie traditionell geprägtem Empfinden als verwerflich oder unschicklich betrachtet werden. Hier verbinden sich oft tief verwurzelte religiöse und traditionelle Normen und Einstellungen – sehr oft geht es dabei um den Ruf und das Ansehen der Familie oder das Verhalten "zwischen den Geschlechtern".